3. Technische Daten
o
Die komplette Gebläseeinheit besteht aus einer Gebläseschale, einem Gebläse, einem
Atemschlauch, einem Gürtel, einer Batterie und einem Ladegerät.
An das Gebläsegerät werden zwei Schraubfilter angeschlossen. Die Anschlußgewinde der Filter und
des Atemschlauchs des Gebläsegeräts entsprechen dem Standard EN 148-1.
Mit dem Proflow2 werden 2 Filter des gleichen Typs und der gleichen Klasse verwendet.
Mit dem Proflow3 werden 3 Filter des gleichen Typs und der gleichen Klasse verwendet.
o
Anzeige und Alarmsignal.
o
Aufladbare NiMH-Batterie 9,6V/standard oder power. Die Batterie kann 400-500 Mal aufgeladet
werden.
o
Zusatzausstattung: Anstatt der Batterie kann eine Stromquelle (230 VAC) oder einen Stromkabel für
Zigarettenanzünderbuchse der Fahrzeuge (12 VDC) verwendet werden. In diesem Fall muß aber die
Batterie (Schnappverschluß) losgemacht werden.
Proflow2 SC 120
Proflow2 SC 160
Proflow3 120
Proflow3 180
Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
o
Einsatzbereich: Siehe BGR 190 (ZH 1/701) Einsatzregeln Atemschutzgeräte.
o
Siehe auch BGI 504-26 (ZH1/600.26) Atemschutztauglichkeit (Arbeitsmedizinische Vorsorge).
Geräteart
Halbmaske
mit
Partikelfilter
Vollmaske mit Gebläse und Partikelfilter
Gesichtsschutz oder Schweißerschutz
mit Gebläse und Partikelfilter
Gerät mit Kombinationsfilter
Halbmaske mit Gebläse und Gasfilter *)
TM2 Gasfilterklasse 1, 2 oder 3
Vollmaske mit Gebläse und Gasfilter *)
TM3 Gasfilterklasse 1, 2 oder 3
Gesichtsschutz oder Schweißerschutz
mit Gebläse und Gasfilter *)
TH1 Gasfilterklasse 1 oder 2
TH2 Gasfilterklasse 1 oder 2
TH3 Gasfilterklasse 1 oder 2
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen von Gasfiltergeräten mit Gebläse bezogenen
höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,05 Vol.% in Gasfilterklasse 1 und 0,1 Vol.% in Gasfilterklasse 2 und
0,5 Vol.% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.
**) Bei abweichenden nationalen Regeln: jeweils gilt es der striktere Wert.
Automatisch
regulierte
Konstantluftvolumenstrom
mindestens 120 l/min
mindestens 160 l/min
mindestens 120 l/min
mindestens 180 l/min
Vielfaches
Grenzwertes (GW) **)
Gebläse
und
100
TM2P
500
TM3P
TH1P
5
TH2P
20
TH3P
100
Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas-
oder Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
100
500
5
20
100
Betriebszeit
mit
vollgeladenen Batterie
mindestens 4 Stunden
mindestens 4 Stunden
mindestens 4 Stunden
mindestens 4 Stunden
des
Bemerkungen, Einschränkungen
Die ―offenen‖ Atemanschlüsse (Helm oder Haube)
bieten
bei
Ausfall
Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb
dürfen
Geräte
der
krebserregende, sehr giftige und radioaktive Gase und
Dämpfe eingesetzt werden.
Bei
Geräten
mit
jeweiligen
Einschränkungen
Partikelfiter.
der
Gewicht des Gebläsegeräts
ohne Filter
1,590 kg
1,590 kg
1,810 kg
1,810 kg
oder
Schwächerwerden
Klasse
TH1
nicht
Kombinationsfilter
gelten
für
die
Gas-
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des
gegen
die
und