8. Wartungsplan
Eine Kontrolle und Wartung des Heizgerä-
tes sollte mindestens einmal im Jahr erfol-
gen.
Dabei sind mindestens die folgenden Über-
prüfungen durchzuführen:
1. Kontrolle der Rauchgaszüge auf Beschädi-
gungen und freien Durchgang.
2. Prüfung aller Dichtungen im Türbereich.
3. Prüfung der Einstelleinrichtungen auf Funk-
tion.
4. Prüfung der beiden Sicherheitseinrichtun-
gen „Thermische Ablaufsicherung" und „Über-
druckventil".
5. Prüfung des Ausdehnungsgefässes anla-
genseits.
6. Prüfung aller Anschlüsse und Rohrleitun-
gen auf Dichtheit.
Unsere Empfehlung:
Schließen Sie für die Wartung
Ihres wertvollen Heizgerätes
einen Wartungsvertrag mit
der
Vertrauens ab.
Installationsfirma
Ihres
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