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INBETRIEBNAHME

Stellen Sie das Gerät auf einer ebenen Fläche auf.
Der Flüssigkeitsbehälter des Gerätes muss vor der Inbetriebnahme und stets im spannungslosen Zustand
mit Schneefluid gefüllt werden (es könnte Fluid verschüttet werden).
Bitte verwenden Sie nur Qualitäts-Schneefluids. Wir empfehlen hochwertige Eurolite Schneefluide (z. B.
EUROLITE Schneefluid, 5L), die Sie bei Ihrem Händler erhalten und bei denen eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung hinsichtlich Gesundheitsgefährdung vorliegt. Es dürfen keine Stoffe verwendet werden, die in
die Klassifikation "gefährliche Arbeitsstoffe" oder "brennbare Flüssigkeiten" fallen.
Sollte versehentlich Flüssigkeit in das Geräteinnere gelangen, so ist sofort der Netzstecker zu ziehen und
ein Fachmann zu konsultieren.
Achtung! Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung eines Mindestabstandes zum Publikum von 2 m. Die
Schneeaustrittsöffnung darf niemals direkt auf Gesicht und Augen von Menschen gerichtet werden.
Montage
Installieren Sie das Gerät an einem Ort außerhalb des Publikumbereichs. Bei der
Aufstellungsortes ist darauf zu achten, dass sich während des Betriebes der Maschine im Umfeld Flüssigkeit
bilden kann. Halten Sie einen Mindestabstand von 20 cm um und über dem Gerät ein.
Bei Betrieb an einem Traversensystem kann durch Abtropfen von Fluid eine rutschige Oberfläche entstehen,
die zu Unfällen führen kann.
Stellen Sie die Maschine nur auf kratz- und wasserunempfindliche Oberflächen.
Bitte achten Sie darauf, dass die maximale Neigung von 15 Grad nicht überschritten wird.
Das Gerät ist sowohl zur stehenden wie hängenden Montage vorgesehen. Soll das Gerät über Kopf
installiert werden, gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und EN 60335-1:1996 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhan-
del ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
LEBENSGEFAHR!
6/29
Wahl des
00035972.DOC, Version 1.1

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