VOR DER ERSTEN FAHRT
ACHTUNG!
Ihr autorisierter Fachhändler muss
das E-Bike in einen fahrbereiten
Zustand versetzen, damit eine siche-
re Funktion gewährleistet ist. Der
Fachhändler hat eine Endkontrolle
und eine Probefahrt durchzuführen.
Die Übergabe des E-Bikes an Sie
muss im E-Bike-Pass (siehe Seite 51
und 53) dokumentiert sein.
Kontrollieren Sie den festen Sitz der
Schnellspanner und aller wichtigen
Befestigungsschrauben und -muttern.
Überprüfen Sie den Luftdruck in den
Reifen. Die Angaben zum vorge-
schriebenen Reifendruck finden Sie
auf den Seitenflächen der Reifen. Hal-
ten Sie die Angaben für den Mindest-
und den Höchstdruck ein! Prüfen Sie
Reifen und Felgen auf Beschädigun-
gen, Risse und Verformungen.
Prüfen Sie den festen Sitz des Akkus.
Kontrollieren Sie den Ladezustand
des Akkus.
Machen Sie sich mit den Funktionen
aller Bedienelemente vertraut.
DE-10
GEFAHR!
Bei eingeschaltetem Unterstüt-
zungsmodus fährt Ihr E-Bike
sofort los, sobald Sie einen Fuß
auf das Pedal setzen! Stellen Sie
daher zum Aufsteigen keinen
Fuß auf das Pedal und ziehen
Sie zuerst die Bremse an. Der
ungewohnte Schub kann sonst
zu Stürzen, Gefährdungen und
Unfällen führen.
GEPÄCKTRÄGER, KINDERSITZE
Bitte beachten Sie, dass an den Gepäckträ-
gern keine Änderungen vorgenommen
werden dürfen. Nutzen Sie nur geprüfte und
zugelassene Kindersitze.
ANHÄNGER/TRAILERBIKES
Vollgefederte Riese & Müller E-Bikes sind nur
für die Nutzung mit zweirädrigen Anhän-
gern freigegeben. Die max. Anhängelast
(Anhänger inkl. Zuladung) beträgt 50 kg.
Bei Befestigung am Gepäckträger muss die
Stützlast zum Belastung des Gepäckträgers
hinzugerechnet werden.
Riese & Müller E-Bikes ohne Hinterradfe-
derung sind auch für die Verwendung von
Einspuranhängern freigegeben. Die maxi-
male Anhängelast bei allen Modellen beträgt
20 kg.