Der Akku Ihres E-Bikes ist ein Verschleißteil,
die elektronischen Bauteile darin unterliegen
der gesetzlichen Gewährleistung von zwei
Jahren. Wir garantieren, dass der Akku nach
zwei Jahren oder 500 Ladezyklen (je nach-
dem, was zuerst erreicht wird) noch eine
Kapazität von 60 % aufweist.
HINWEISE ZUM VERSCHLEISS
Einige Bauteile Ihres Rades unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe
des Verschleißes ist von der Pflege, War-
tung und der Art der Nutzung des E-Bikes
(Fahrleistung, Regenfahrt, Schmutz, Salz
etc.) abhängig. Fahrräder, die oft im Freien
abgestellt werden, können durch Witterung-
seinflüsse ebenfalls erhöhtem Verschleiß
unterliegen. Die Teile müssen bei Erreichen
ihrer Verschleißgrenze getauscht werden.
Dazu gehören:
• die Antriebskette oder Zahnriemen
• die Bremszüge
• die Griffgummis
• die Kettenräder, Ritzel oder Zahn-
riemennscheiben
• die Schaltzüge
• die Reifen
• der Sattelbezug
• die Bremsbeläge
• die Felgen oder Bremscheiben.
Die Beläge von Felgen- und Scheibenbrem-
sen unterliegen funktionsbedingt einem
Verschleiß. Bei sportlicher Nutzung oder Fah-
rten in bergigem Terrain kann der Wechsel
der Beläge in kurzen Abständen erforderlich
werden. Kontrollieren Sie den Belagzustand
regelmäßig, und lassen Sie diese gegebe-
nenfalls von einem Fachhändler austaus-
chen. Bei Felgenbremsen verschleißt nicht
nur der Belag, sondern auch die Felge.
Prüfen Sie deshalb die Felge regelmäßig,
z. B. beim Aufpumpen des Reifens. Bei den
Felgen ist eine umlaufende Nut als Versch-
leiß-Indikator angebracht. Ist diese nicht
mehr sichtbar, muss die Felge ausgetauscht
werden. Treten Verformungen oder feine
Risse an den Felgenflanken auf, wenn der
Luftdruck erhöht wird, deutet dies auf das
Ende der Lebensdauer hin. Die Felge muss
dann umgehend ersetzt werden.
Auch Bremsscheiben verschleißen. Lassen
Sie bei Inspektionen regelmäßig die Dicke
der Bremsscheiben kontrollieren und die
Komponenten im Bedarfsfall austauschen.
Ein Austausch dieser Teile, der durch Ver-
schleiß notwendig wird, unterliegt nicht der
gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Die Lagerungen und Dichtungen bei Fede-
rgabeln und gefederten Hinterbauten sind
ständig in Bewegung, wenn das Fahrwerk
arbeitet. Durch Umwelteinflüsse kommt es
zum Verschleiß dieser beweglichen Teile.
Diese Bereiche müssen regelmäßig gereinigt
und gewartet werden. Je nach Einsatzbedin-
gungen kann nicht ausgeschlossen werden,
dass die Teile wegen Verschleiß ersetzt
werden müssen, z. B. wenn sich Lagerluft
einstellt
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