Explosionsgeschützte Leergehäuse Edelstahl Ex-Cell
6.7
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme der Leergehäuse sind die in den einzelnen nationalen
Bestimmungen genannten Prüfungen durchzuführen. Die Normen
IEC/EN 60079-0 und IEC/EN 60079-14 sind zusätzlich zu beachten.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die korrekte Installation des
Betriebsmittels in Übereinstimmung mit dieser Betriebsanleitung und
anderen anwendbaren Bestimmungen zu überprüfen.
Die Leergehäuse müssen nach erfolgter Bestückung von einer
Prüfstelle oder zur Prüfung berechtigter Personen geprüft und
komplett Bescheinigt werden.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der Leergehäuse kann
zum Verlust der Garantie führen.
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Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von elektrischen Betriebs-
mitteln in explosionsgefährdeten Bereichen geltenden nationalen
Bestimmungen sind einzuhalten EN/IEC 60079-17.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind anwendungsspezifisch und
daher in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile, von denen die Zünd-
schutzart abhängt, zu prüfen (z.B. Unversehrtheit und Dichtheit des
Gehäuses).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden, dass Instandsetzungsarbeiten
erforderlich sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu beachten.
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Reparatur / Instandsetzung / Änderung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen nur unter Verwendung von
EATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH Originalersatzteilen vorgenommen
werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz betreffen, dürfen nur von
EATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH oder einer qualifizierten
Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit national geltenden Regeln
durchgeführt werden (EN/IEC 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmittel die den Explosionsschutz
betreffen sind nicht gestattet.
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Entsorgung / Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die jeweils geltenden
nationalen Abfallbeseitigungsvorschriften zu beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen sind vorbehalten.
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