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Horizont Agrar EQUISTOP M 14354 Mode D'emploi page 3

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SICHERHEITSHINWEISE ELEKTROZAUN
de
Allgemeine Hinweise für die Errichtung und Inbetriebnahme
TEIL 1: WARNUNG
SICHERE ELEKTROTIERZäUNE
Vor Verwendung unbedingt lesen und beachten:
Elektrozäune müssen so montiert und betrieben werden,
dass sie keine Gefahr für Menschen, Tiere und deren Um-
gebung darstellen.
Der sichere Einsatz ist gewährleistet, wenn Sie folgende
Hinweise beachten:
Setzen Sie nur soviel Impulsenergie (J=Joule) wie nötig
und nicht soviel wie möglich ein. Kurze Zäune ohne Be-
wuchs können auch bis zu 10 km mit ca. 0,2 bis 0,5 Joule
Impulsenergie betrieben werden. Zäune mittlerer Länge,
auch mit mittlerem Bewuchs, können (fast) immer bis zu
20 km mit maximal 2 bis 3 Joule betrieben werden.
Verwenden Sie dort, wo regelmäßig mit unbeaufsichtigten
Kindern zu rechnen ist (insbesondere in/um Wohngrund-
stücken), sowie an Elektrotierzäunen mit wechselnder
Polarität - wobei die Zaundrähte abwechselnd mit der
Zaun- und Erdanschlussklemme verbunden sind - nur
schwächere Geräte oder schwächerer Ausgänge mit be-
grenzter Impulsenergie
Jeder direkte körperliche Kontakt mit dem Elektrozaun
(insbesondere im Kopf- Hals- und Rumpfbereich) ist unbe-
dingt zu vermeiden:
• Vermeiden Sie Elektrotierzäune mit wechselnder
Polarität, wo Menschen zwischen zwei Drähte ver-
schiedener Polarität geraten können. Wenn über-
haupt, setzen Sie nur schwächere Geräte (z.B. mit
0,5 Joule Begrenzung) ein - auch bei einem nicht
elektrifizierten, geerdeten Draht !
• Ermöglichen Sie Personen durch isolierte Tore, Torgrif-
fe oder isolierte Übergänge (Zauntritt) den Durchgang
auf öffentlichen Wegen und überall dort, wo ein Durch-
gang vorgesehen ist. An jedem solchen Übergang,
Querweg oder entlang von öffentlichen Wegen im Ab-
stand von ca. 100 m müssen die in der Nähe liegenden
elektrifizierten Drähte Warnschilder tragen.
• Halten Sie mit dem Elektrozaun einen Mindestabstand
von 2,5 m zu geerdeten metallischen Gegenständen
(wie z.B. Wasserleitungen, Tränken), insbesondere
dann wenn sich dort Menschen aufhalten können.
• Bei der Gefahr einer Überflutung des Elektrozauns darf
das Gerät nicht weiter betrieben werden.
Beachten Sie den Anhang BB.1
Das Gerät hat einen Impulsabstand von 1 bis 1,5 Sekun-
den. Beträgt der Abstand weniger als 1 Sekunde, muss
das Gerät umgehend repariert werden.
Bei einem Impulsabstand von über 1,5 Sekunden ist das
Gerät nicht mehr hütesicher und muss überprüft werden.
Unsere Elektrozaungeräte entsprechen der Europäischen
Norm EN 60335-2-76 sind funkentstört entsprechend der
EG-Richtlinie (EMV) 89/336/EWG oder 2004/108/EWG
und sind mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Wirken Sie einer missbräuchlichen Verwendung des Gerä-
tes entgegen durch:
4
• Beachtung der Geräteaufschrift
• Sichern des Gerätes gegen unbefugte Eingriffe (z.B.
Diebstahlsicherung, Kindersicherung), falls der Aufstel-
lungsort dies erfordert
Sonderanwendung Elektrozäune in Zoos oder Wildgehe-
gen:
Die Montage solcher Anlagen darf nur von Elektro-Fach-
kräften vorgenommen werden. Es muss ein mechanischer
Schutzzaun vorhanden sein, der die Besucher vom Elek-
trozaun trennt.
TEIL 2: WIRKUNGSWEISE
Ein Elektrozaun besteht aus einem Elektrozaungerät und
einem angeschlossenen Zaun, wobei das Gerät elektri-
sche Impulse in den Zaun einspeist. Der Elektrotierzaun
stellt eine "psychologische" Schranke für Tiere dar – er hält
Tiere innerhalb oder außerhalb eines bestimmten Berei-
ches. Er kann auch zum Trainieren bestimmter Verhal-
tensweisen (z.B. Kuhtrainer im Stall) verwendet werden.
Der Elektrosicherheitszaun wird für Sicherheitszwecke
(Objektschutz) verwendet und hat hinter der körperlichen
Barriere einen elektrisch getrennten Elektrozaun.
ANHANG BB.1:
ANfORDERUNGEN AN ELEKTROTIERZäUNE
Elektrotierzäune und ihre Zusatzausrüstungen müssen
so aufgestellt, betrieben und gewartet werden, dass sie
keine Gefahren für Menschen, Tiere und deren Umgebung
darstellen.
Elektrotierzäune, in denen Tiere oder Menschen sich ver-
fangen können, sind zu vermeiden
Ein Elektrotierzaun darf nicht aus zwei separaten Elekt-
rozaungeräten oder von unabhängigen Zaunstromkrei-
sen desselben Elektrozaungeräts gespeist werden.
Bei zwei getrennten Elektrotierzäunen, von denen je-
der durch ein separates Elektrozaungerät gespeist wird,
muss der Abstand zwischen den Drähten der beiden Elek-
trotierzäune mindestens 2,5 m sein. Wenn diese Lücke
geschlossen werden soll, muss dies mittels elektrisch nicht
leitenden Materials oder einer isolierten Metallbarriere er-
folgen.
Stacheldraht oder scharfkantiger Draht darf nicht mit ei-
nem Elektrozaungerät elektrifiziert werden.
Ein nicht elektrifizierter Zaun mit Stacheldraht oder scharf-
kantigem Draht darf zur Unterstützung eines oder meh-
rerer versetzt angeordneter, elektrifizierter Drähte eines
Elektrotierzauns verwendet werden. Die tragenden Teile
für die elektrifizierten Drähte müssen so gebaut sein, dass
diese Drähte mindestens in einem Abstand von 150 mm
von der vertikalen Ebene der nicht elektrifizierten Drähte
gehalten werden. Der Stacheldraht oder der scharfkantige
Draht muss in regelmäßigen Abständen geerdet werden.
Beachten Sie den markierten Text !
Befolgen Sie die Elektrozaungerätehersteller-Empfehlung
für die Erdung
Ein Abstand von mindestens 10 m muss zwischen der Er-
delektrode des Elektozaungerätes und jedem anderen
an Erdungssystemen angeschlossenen Teilen sein, wie
beispielsweise die Schutzerde des Energieversorgungs-
systems oder die Erde eines Telekommunikationssys-
tems.
Anschlussleitungen, die innerhalb von Gebäuden geführt
werden, müssen wirkungsvoll von den geerdeten Teilen
des Gebäudes isoliert sein. Dies kann durch Verwendung
isolierter Hochspannungsleitungen erreicht werden.
Anschlussleitungen, die unterirdisch geführt werden,
müssen in Schutzrohren aus Isolierstoff geführt werden
oder anderenfalls als isolierte Hochspannungsleitung
ausgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass die An-
schlussleitungen nicht durch Tierhufe oder Traktorräder
beschädigt werden, die in den Boden einsinken.
Tabelle BB.1: Mindestabstände von Hochspannungsleitungen für Elektrotierzäune
Spannung der Hochspannungsleitung ( V )
1000
> 1000 und
33000
> 33000
Falls Anschlussleitungen und Drähte von Elektrotier-
zäunen in der Nähe von Hochspannungsleitungen ins-
talliert sind, darf deren Höhe über dem Boden 3 m nicht
überschreiten.
Diese Höhe gilt für jede Seite der rechtwinkligen Projektion
des äußeren Leiters der Hochspannungsleitungen auf die
Grundfläche für einen Abstand von
2 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nenn-
spannung von bis zu 1000 V betrieben werden;
15 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nenn-
spannung über 1000 V betrieben werden.
Elektrotierzäune, die zum Abschrecken von Vögeln, zum
Einzäunen von Haustieren oder zum Trainieren von Tie-
ren wie Kühen (Kuhtrainer) bestimmt sind, sollten nur aus
Elektrozaungeräten mit niedriger Leistung versorgt wer-
den, womit noch eine ausreichende und sichere Wirkung
erzielt wird.
Bei Elektrotierzäunen, die dazu bestimmt sind, Vögel da-
von abzuhalten, sich auf Gebäuden niederzulassen, darf
kein Draht des Elektrozaunes geerdet sein, wenn die
Zaundrähte nicht mit Metallteilen verbunden sind. Wenn
ein Draht mit einem Metallteil (z.B. der Dachrinne) oder
einer Metallstruktur des Gebäudes verbunden ist, muss
dieses Metallteil geerdet sein.
Ein Warnschild muss an allen Stellen angebracht sein, wo
Personen zu den Leitern freien Zugang erlangen können.
Wo ein Elektrotierzaun einen öffentlichen Fußweg kreuzt,
muss in dem Elektrotierzaun an dieser Stelle ein nicht
elektrifiziertes Tor oder ein Übergang mittels Zaunübertritt
vorhanden sein. An jedem solchen Übergang müssen die
in der Nähe liegenden, elektrifizierten Drähte Warnschilder
tragen.
Jeder Teil eines Elektrotierzauns, der entlang einer öf-
fentlichen Straße oder eines öffentlichen Weges installiert
ist, muss in häufigen Intervallen durch Warnschilder ge-
kennzeichnet sein, die an den Zaunpfosten sicher befestigt
sind oder fest an die Zaundrähte angeklemmt sind.
Anschlussleitungen dürfen nicht in dem gleichen Schutz-
rohr installiert werden, wie die Netz-Versorgungsleitungen,
Kommunikationsleitungen oder Datenleitungen.
Anschlussleitungen und Drähte von Elektrotierzäunen
dürfen nicht oberhalb Hochspannungs- oder Kommunikati-
onsleitungen verlegt werden.
Kreuzungen mit Hochspannungsleitungen müssen, soweit
möglich, vermieden werden. Falls eine solche Kreuzung
nicht vermieden werden kann, muss sie unterhalb der
Hochspannungsleitung durchgeführt werden und so nah
wie möglich im rechten Winkel dazu verlaufen.
Falls Anschlussleitungen und Drähte von Elektrotier-
zäunen in der Nähe von Hochspannungsleitungen ins-
talliert sind, dürfen die Abstände nicht geringer sein als in
Tabelle BB.1 dargestellt.
Abstand ( m )
3
4
8
Die Größe des Warnzeichens muss mindestens 100 X 200
mm sein.
Die Hintergrundfarbe auf beiden Sei-
ten des Warnzeichens muss gelb sein.
Die Aufschrift auf dem Warnzeichen
muss schwarz und muss entweder
das Symbol von Bild BB.1, oder
der sinngemäße Inhalt von
„Achtung: Elektrozaun" sein.
Die Aufschrift muss unauslöschbar auf beiden Seiten des
Warnschildes aufgebracht sein und eine Höhe von min-
destens 25 mm haben.
Es ist sicherzustellen, dass alle netzbetriebenen Hilfsein-
richtungen, die an den Elektrotierzaunstromkreis ange-
schlossen sind, einen Isolationsgrad zwischen Zaunkreis
und Netzversorgung bieten, der dem des Elektrozaunge-
rätes entspricht.
ANMERKUNG 1 Bei Hilfseinrichtungen, die den Anfor-
derungen an die Isolation zwischen dem Zaunstromkreis
und dem Versorgungsnetz in den Abschnitten 14, 16 und
29 dieser Norm für Elektrozaungeräte entsprechen, wird
angenommen, dass sie eine ausreichende Isolation besit-
zen.
Ein Wetterschutz muss für die Zusatzausrüstung zur Ver-
fügung gestellt werden. Es sei denn, der Hersteller hat
eine Benutzung dieser Ausrüstung im Freien bescheinigt
und sie hat einen minimalen Schutzgrad von IPX4.
TEIL 3: ELEKTROSICHERHEITSZäUNE
für Elektrosicherheitszäune (Objektschutz) gelten wei-
tere Anweisungen für die Montage und den Anschluss von
Elektrozäunen (fordern Sie die Anhänge BB.2 und CC der
EN 60335-2-76:2005 mit der SECURA SECURITY an).
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