Der oben angegebene Raum ist der Mindestfreiraum von brennbaren Materialien, sofern dieser
nicht durch einen anderen Eintrag entfernt wird. Die Nichtbeachtung der oben genannten Fre-
iräume (Freiraum) kann zu einem Brand führen.
Es ist absolut verboten, während der ATMOSPHÄRISCHEN Niederschläge eine Gasgartenheizung
in einem offenen Raum zu benutzen.
DIE LAGERUNG EINER GAS-GARTENHEIZUNG AUßERHALB DES GEBÄUDES IST NUR BEI ABDEC-
KUNG DER REGENHAUBE ERLAUBT.
BEI JEDEM ANDEREN UNFALL SOLLTE DAS GERÄT AN EINEM ORT ANGEBRACHT WERDEN, DER
GEGEN ÜBERFLUTUNG UND DIE AUSWIRKUNGEN NIEDRIGER TEMPERATUREN GESCHÜTZT IST.
DIE GASZUFUHR IST ZU UNTERBRECHEN, WENN DAS GERÄT NICHT IN BETRIEB IST. (GASVENTIL IN
GESCHLOSSENER STELLUNG ODER GASZUFUHR UNTERBROCHEN), SOLLTEN ALLE SICHERHEITS-
GRIFFE VERRIEGELT UND DAS GERÄT GEGEN ABSTURZ GESICHERT SEIN. WENN ES NICHT MÖGLICH
IST, DAS GERÄT VOR DEM UMKIPPEN ODER HERAUSFALLEN ZU SCHÜTZEN UND ES OHNE
AUFMERKSAMKEIT ZU LASSEN, SOLLTE DIE GASFLASCHE ABGETRENNT UND AN EINEM SICHEREN
ORT ZURÜCKGELASSEN WERDEN.
DER GEBRAUCH DIESES GERÄTES IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN IST GEFÄHRLICH UND
VERBOTEN!
- ZUR VERWENDUNG IM FREIEN ODER IN AUSREICHEND BELÜFTETEN RÄUMEN SIND
- EIN AUSREICHEND BELÜFTETER BEREICH MUSS MINDESTENS 25% DER OBERFLÄCHE OFFEN
HABEN.
- DIE FLÄCHE IST DIE SUMME DER OBERFLÄCHE DER WÄNDE
ACHTUNG!!!
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