DE | Gebrauchsanweisung
BESTIMMUNGSGEMÄSSE / NICHT BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG:
Hochentaster ITKS 800
Der Hochentaster ist ausschließlich zum Beschneiden von Bäumen und / oder anderem Gehölz vom Boden aus be-
stimmt. Jegliche andere Verwendung ist eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Lesen und Einhalten der Bedienungsanleitung vor und bei je-
dem Gebrauch sowie das Einhalten der auf der Maschine angebrachten Warnhinweise. Vor und während des Gebrau-
ches ist der Hochentaster auf mechanische Beschädigungen zu Überprüfen. Bei erforderlichen Reparaturmaßnahmen
treten Sie mit Ihrem Fachhändler in Kontakt.
Es dürfen nur die vom Hersteller freigegebenen bzw. originalen Ersatzteile verwendet werden.
Bei Verwendung von nicht freigegebenen bzw. nicht originalen Ersatzteilen und deren daraus entstandenen Personen-
bzw. Sachschäden haftet der Bediener und nicht der Hersteller.
Der Hochentaster darf nur im offenen Gartenbereich in Betrieb genommen werden.
Restgefahren
Auch bei sachgemäßer Verwendung des Hochentasters bleibt immer ein gewisses Restrisiko, das nicht ausgeschlos-
sen werden kann. Aus der Art und Konstruktion des Hochentasters können die folgenden potentiellen Gefährdungen je
nach Arbeitseinsatz bzw. Verwendung abgeleitet werden:
- In Kontakt kommen mit wegfliegenden Sägespäne
- Einatmen von Sägespänepartikel
- Einatmen von Ölpartikel
- Hautkontakt bekommen mit Öl
- Kontakt bekommen mit wegfliegenden Sägekettenteile
- Schneiden von Finger an der Sägekette
- Kontakt bekommen mit stromführende Teile (defektes Stromkabel)
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG:
Heckenschere ITHS 800
Diese Heckenschere ist nur zum Schneiden von Gehölze von Sträuchern, Büschen, Zierpflanzen und Hecken be-
stimmt. Die zu schneidende maximale Aststärke darf 18 mm nicht übersteigen. Die Benutzung der Heckenschere ist
im privaten Gartenbereich bestimmt. Der Benutzer der Heckenschere hat für eine ausreichende Schutzausrüstung
während des Gebrauches entsprechend der Bedienungsanleitung und den an der Maschine angebrachten Warnpik-
togramme zu sorgen. Vor jedem Gebrauch bzw. während des Gebrauches der Heckenschere ist diese auf eventuelle
elektrischen oder mechanischen Beschädigungen zu prüfen.
Falls ein Schaden an der Maschine festgestellt wird ist die Arbeit einzustellen und eine Fachwerkstatt ist zu kontak-
tieren.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Alle Anwendungen mit der Heckenschere die nicht im Kapitel „bestimmungsgemäße Verwendung" genannt sind, gelten
als eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Für alle daraus entstandenen Sachschäden sowie Personenschäden, die auf Grund einer Fehlanwendung entstanden
sind, haftet der Benutzer der Heckenschere.
Bei Verwendung anderer bzw. nicht Original Bauteile an der Heckenschere erlischt Herstellerseitige die Garantielei-
stung.
Restgefahren
Auch bei sachgemäßer Verwendung des Werkzeugs bleibt immer ein gewisses Restrisiko, das nicht ausgeschlossen
werden kann. Aus der Art und Konstruktion des Werkzeugs können die folgenden potentiellen Gefährdungen abgeleitet
werden:
• Kontakt mit dem ungeschützten Scherblatt (Schnittverletzungen)
• Hineingreifen in die laufende Heckenschere (Schnittverletzung)
• Unvorhergesehene, plötzliche Bewegung des Schneidgutes (Schnittverletzungen)
• Wegschleudern von fehlerhaften Scherzähnen
• Wegschleudern von Teilen des Schneidgutes
• Schädigung des Gehöres, wenn kein vorgeschriebener Gehörschutz getragen wird
• Einatmen von Schneidgutpartikel
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