Geschäftsbedingungen Titan - Titan FastMelt 650 Mode D'emploi

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TITAN
8
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TITAN
1
ANERKENNUNG
Titan
(Verkäufer)
erkennt
Produktbestellung des Käufers an, nachdem der Käufer den
hier angegebenen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, die
in Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung die einzigen
verbindlichen Vertragsbedingungen zwischen den Parteien bilden.
Der Verkäufer ist nicht durch die Bedingungen des Auftrags des
Käufers verpflichtet, die zusätzliche oder andere Bedingungen als die
Bedingungen dieses Vertrags darstellen, noch durch Darstellungen
der Vertreter oder Händler des Verkäufers.
2
PREISE UND KONDITIONEN
Alle Preise können vom Verkäufer jederzeit vor der Auslieferung
hinsichtlich aller oder eines Teils der bestellten Artikel geändert
werden, soweit dies zur Deckung der erhöhten Kosten des Verkäufers
für diese erforderlich ist.
3
VERSAND UND LIEFERORT
Das Produkt des Verkäufers wird F.O.B. Versandstelle verkauft und die
Abgabe dieser Waren seitens des Händlers in den Besitz einer Spedition,
Eisenbahngesellschaft oder geläufigen Transportgesellschaft stellt
die Lieferung an den Käufer dar und alle Verlustrisiken des Transits
sind vom Käufer zu tragen. Die Versandtermine sind geschätzt und
beruhen auf dem sofortigen Erhalt aller notwendigen Informationen.
4
FINANZIELLE VERANTWORTUNG
Der Vertrieb und die Lieferung hierunter bedürfen jederzeit der
Zustimmung der Kreditabteilung des Verkäufers und der Verkäufer
kann jederzeit einen Zahlungsnachweis oder eine zufriedenstellende
Sicherheit oder Garantie der sofortigen Zahlung der Rechnungen bei
Fälligkeit verlangen. Sollte der Käufer etwaige Zahlungsbedingungen
nicht erfüllen, so behält sich der Verkäufer zusätzlich zu seinen
anderen Rechten und Rechtsmitteln, aber nicht beschränkt auf diese,
das Recht vor, weitere Lieferungen einzubehalten und unbezahlte
Beträge darauf werden sofort fällig. Sollte der Käufer die Lieferung
des hierunter bestellten Geräts und/oder Materials nicht annehmen
oder verweigern oder eine der Bedingungen, Auflagen oder
Konditionen dieser Vereinbarung nicht erfüllen, so kann der Verkäufer
das hinterlegte oder darauf angezahlte Bargeld einbehalten und
dieses als Schadenersatz aufwenden. Wenn bestellte Produkte zum
Zeitpunkt der Nichterfüllung an den Käufer oder Verkäufer geliefert
wurden, so kann der Verkäufer den vollständigen fälligen und
zahlbaren Betrag ohne vorherige Ankündigung einfordern oder die
genannten Produkte einfordern und wieder in seinen Besitz nehmen.
Die Wiederinbesitznahme und Verfügung über das Gerät und die
Klage für jeden Mangel erfolgen gemäß den geltenden Gesetzen.
Die hier erwähnten Rechtsmittel zugunsten des Verkäufers sind nicht
als ausschließlich zu erachten, sondern sind kumulativ und gelten
zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die dem Verkäufer nach
Recht und Billigkeit zustehen.
5
FRISTEN
Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund von
Liefer- oder Herstellungsverzögerungen aller oder eines Teils einer
Bestellung, die auf einem Grund beruhen, der außerhalb der Kontrolle
des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
Einhaltung von Vorschriften, Anordnungen oder Anweisungen
20
die
mündliche
oder
schriftliche
einer Dienststelle oder Behörde der Regierung, höhere Gewalt,
Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, Handlungen der
Zivil- oder Militärbehörde, Brände, Streiks, Werksschließungen
oder Umbauten, Embargos, Krieg, Aufruhr, Verzögerungen beim
Transport oder Unfähigkeit aufgrund von Ursachen, die außerhalb
der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, die erforderliche
Arbeitskraft, Fertigungsanlagen oder Materialien aus den üblichen
Quellen des Verkäufers zu erlangen und jede Verzögerung, die auf
dieser Ursache beruht, stellt den Grund für die Verlängerung der
Liefertermine dar und der Erhalt der Waren stellt einen Verzicht auf alle
Schadensersatzansprüche dar. Auf keinen Fall haftet der Käufer oder
Verkäufer für Sonder- oder Folgeschäden.
6
SONDERAUFTRÄGE
Wenn die Erfüllung einer Spezifikation, Inspektionen, Lieferung
oder Sonderbestimmungen eines Staates oder einer Behörde eine
Bedingung für die Annahme der Lieferung des Verkäufers sind,
muss dies in der schriftlichen Bestellung des Käufers mit Verweis
auf die Behörde und die jeweiligen vollständigen Anforderungen
angegeben sein. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für
die Kommunikation von detaillierten Produktspezifikationen vor der
Fertigung und Lieferung des Produkts an den Verkäufer.
7
KÜNDIGUNG
Der Käufer kann nur bei gegenseitiger Vereinbarung angemessener
und ordnungsgemäßer Stornogebühren Bestellungen stornieren,
Mengen reduzieren, Spezifikationen ändern oder Zeitpläne ändern,
wobei schon angefallene Kosten und Verpflichtungen seitens des
Verkäufers berücksichtigt werden und der Käufer entschädigt den
Verkäufer für eventuelle, daraus entstehende Verluste.
8
ANSPRÜCHE
Alle Sendungen sind vor der Annahme zu prüfen und Ansprüche
für Verluste oder Schäden, die der Empfänger gegenüber dem
Transportunternehmen geltend macht, sind innerhalb von fünf (5)
Tagen nach der Lieferung einzureichen. Etwaige Mängelansprüche
müssen auf der vollständigen Überprüfung der Sendung und der
Begleitpapiere beruhen und sind dem Verkäufer schriftlich innerhalb
von fünf (5) Tagen nach Erhalt mitzuteilen.
9
STEUERN
Der oben angegebene Steuerbetrag ist nur eine ungefähre Angabe.
Der Käufer haftet jederzeit für den vollen Betrag aller vom Verkäufer
geforderten Steuern, als ob diese ursprünglich auf den Preis
aufgeschlagen worden wären. Wenn der Verkäufer diese Steuern
zahlt, ist der Käufer verpflichtet, diese dem Verkäufer zu erstatten.
10
PROBENAHME UND PRÜFUNG
Der Käufer ist verpflichtet, alles hierunter gelieferte Material und/
oder Gerät bei Erhalt zu untersuchen und zu testen. Sofern der Käufer
nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Erhalt eines solchen
Produkts schriftlich Ansprüche für Mängel oder Verstöße gegen die
Garantie geltend macht, gilt dies als uneingeschränkte Abnahme des
genannten Produkts und einen Verzicht auf alle Ansprüche durch den
Käufer..
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