6.
Garantie
Alle Unterfederungen werden vor der Auslieferung hinsichtlich Material, Qualität, Ausfüh-
rung und Funktionsfähigkeit sorgfältig geprüft.
Bei normaler Beanspruchung gewährt Recticel Bedding (Schweiz) AG eine Garantie von
insgesamt 10 Jahren auf die Gebrauchsfähigkeit, welche Material- und Verarbeitungs-
fehler deckt. Die Vollgarantie beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Vom dritten Jahr an
gilt eine degressive Garantie auf den Verkaufspreis gemäss nachfolgender Staffelung:
Garantiefall im
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
6. Jahr
D
7. Jahr
8. Jahr
9. Jahr
10. Jahr
Bei Totalersatz des Produktes gilt der aktuelle Katalogpreis zum Zeitpunkt des Garantie-
anspruchs als Verkaufspreis. Mängel aus normaler Abnutzung und unsachgemässer
Behandlung sind ausgenommen von der Garantie; insbesondere Transportschäden
oder andere Beschädigungen wie z.B. Anwendung von Gewalt oder Überbelastung.
Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.
Recticel Bedding (Schweiz) AG behebt Schäden innerhalb der Garantiezeit durch Re-
paratur, Austausch oder vergleichbaren Ersatz. Die Garantiezeit wird durch Garantie-
leistungen seitens Recticel Bedding (Schweiz) AG weder unterbrochen, noch beginnt
diese von neuem. Nach Ablauf der Vollgarantie gehen Fahrt, Transport und Montage zu
Lasten des Käufers. Für ein Ersatzprodukt während der Ausfallzeit ist er selbst besorgt.
Der Garantieanspruch gilt ab Kaufdatum bzw. Lieferdatum ab Werk und nur gegen
Vorweisung der Kaufquittung im Geschäft des Einkaufes. Kein Garantieanspruch ohne
Rechnung. Bei Anspruch auf Garantieleistungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
Superba Fachhändler.
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Kosten für den Käufer
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