1. Sicherheitshinweise
Beachten Sie die aufgeführten Sicherheitsanweisungen zu Ihrer
eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden. Die
Sicherheitsanweisungen zeigen Ihnen mögliche Gefahren auf.
Gleichzeitig geben sie Ihnen Hinweise, wie Sie sie durch Ihr
richtiges Verhalten abwenden können. In der Betriebsanleitung
sind die Sicherheitsanweisungen nochmals vorhanden. Sie sind
durch die Symbole
i
Hinweis
!
Achtung
Gefahr allgemein oder spezifisch
1.1 Sicherheitshinweise für das Bedienpersonal
Vergewissern Sie sich, daß keine Personen im
Bereich des Kombinationsprüfstandes aufhalten!
Beachten Sie die Unfallverhütungsvorschriften!
Gefahr für Personen im Bereich des Kombinations-
prüfstandes, wenn der Prüfling nicht rechtwinkelig
aufgespannt ist.
Das Bedienpersonal muß Arbeitskleidung ohne
lose Bänder und Schlaufen tragen.
Verletzungsgefahr!
Schutzhauben und Abdeckungen während der
Prüfung geschlossen halten.
Verletzungsgefahr!
Keine Einstellarbeiten am Prüfling vornehmen
wenn eine Belastungsprüfung durchgeführt wird.
Verletzungsgefahr!
Der Kombinationsprüfstand ist spannungsfrei zu
machen, bevor Wartungsarbeiten durchgeführt
werden, z.B. Lampen und Sicherungen auswechseln.
Gefahr eines Stromschlages!
Die elektrische Anlage ist vor Feuchtigkeit und
Nässe zu schützen.
Gefahr eines Stromschlages!
1.2 Umgang mit Gefahrstoffen
gekennzeichnet.
i Bremsflüssigkeit jährlich erneuern. Bremsflüssigkeiten
nach DOT3 und DOT4 sind hygroskopisch, durch Dampf-
blasenbildung kann die Bremsanlage ausfallen.
! Bremsflüssigkeit ist Sonderabfall.
(BRD: Abfallbeseitigungskatalog Nr. 55 356, Kategorie II).
Bremsflüssigkeit muß getrennt von Altöl gesammelt und
nach den jeweils geltenden Bestimmungen entsorgt werden.
! Batterien sind Sonderabfall.
Sie müssen nach den jeweils geltenden Bestimmungen
entsorgt werden.
1.3 Sicherheitshinweise für den Betreiber
Bei Messungen am Kombinationsprüfstand können
besonders bei hohen Drehzahlen Lärmpegel auftreten,
die oberhalb von 70 db(A) liegen. Wirken Lärmpegel
in dieser Höhe über einen längeren Zeitraum auf den
Menschen ein, können sie zu Gehörschäden führen.
Während des Prüfbetriebes muß das Bedienpersonal
einen Gehörschutz tragen.
Bremsflüssigkeit ist giftig!
Bremsflüssigkeit nur in Originalbehältern verschlos-
sen aufbewahren!
Wenn Bremsflüssigkeit in Getränkeflaschen gefüllt
wird, kann sie versehentlich getrunken werden.
Lebensgefahr! Sofortige ärztliche Hilfe ist
notwendig!
Batterien enthalten Säure. Verätzungsgefahr!
Wenn Bremsflüssigkeit / Batteriesäure auf die Haut
oder in die Augen gelangt, sofort mit reichlich
sauberem Wasser die Augen und die Körperteile spülen.
Bei Augen und Hautreizungen den Arzt aufsuchen.
Durch geeignete Arbeitsschutzkleidung den
Kontakt mit Bremsflüssigkeit / Batteriesäure vermeiden.
Bei Messungen am Kombinationsprüfstand können
besonders bei hohen Drehzahlen Lärmpegel auftreten,
die oberhalb von 70 db(A) liegen. Wirken Lärmpegel in
dieser Höhe über einen längeren Zeitraum auf den
Menschen ein, können sie zu Gehörschäden führen.
Der Arbeitsbereich ist als Lärmbereich zu kennzeichnen.
Vom Betreiber sind persönliche Schallschutzmittel (z.B.
Kapselgehörschützer) bereitzustellen. Die Arbeitsplätze
in der Nähe des Prüfplatzes sind entsprechend zu
schützen.
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