Sicherheitshinweise; Allgemeine Hinweise - Storch PG 25 Mode D'emploi

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Sicherheitshinweise

Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich immer die
jeweiligen örtlichen Bau-, Brandschutz- sowie die berufsge-
nossenschaftlichen Vorschriften zu beachten.
Das Gerät darf nur von Personen bedient werden, die in
der Bedienung des Gerätes unterwiesen worden sind.
Das Gerät muß so aufgestellt und betrieben werden,
daß die Beschäftigten durch Abgase und Strahlungs-
wärme nicht gefährdet werden und keine Brände ent-
stehen können.
Das Gerät darf in Räumen nur dann aufgestellt und be-
trieben werden, wenn dem Gerät eine für die Verbren-
nung ausreichende Luftmenge zugeführt wird.
Ortsveränderliche Flüssiggasbehälter müssen unbe-
dingt standsicher und aufrecht aufgestell werden.
Flüssiggasbehälter dürfen während des Gerätebetriebes
niemals liegend verwendet werden (Gasaustritt in der
Flüssigphase).
Das Gerät darf nur in gut gelüfteten Räumen betrieben
werden.
Der ständige Aufenthalt von Personen im Aufstellungs-
raum ist nicht gestattet. Entsprechende Verbotsschilder
sind an den Eingängen anzubringen.
Das Gerät muß standsiher auf nicht brennbarem Unter-
grund aufgestellt und betrieben werden.
Es muß sichergestellt werden, daß keine brennbaren
Gegenstände/Materialien angesaugt werden können.
Das Gerät darf nicht in feuer- und explosionsgefährdeter
Umgebung aufgestellt und betrieben werden.
Eine Sicherheitszone von 1,5 mm um das Gerät herum
sowie mind. 3 m vom Geräteausblas, auch bei nicht
brennbaren Gegenständen, ist einzuhalten.
Der Geräteausblas darf nicht verengt bzw. mit Schlauch-
oder Rohrleitungen versehen werden.
Niemals fremde Gegenstände in das Gerät stecken.
Das Luftansauggitter muß immer frei von Schmutz und
losen Gegenständen sein.
Das Gerät darf keinem direkten Wasserstrahl ausgesetzt
werden.
Alle Elektrokabel außerhalb des Gerätes sind vor
Beschädigungen (z.B. durch Tiere usw.) zu schützen.
Bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten ist grund-
sätzlich die Gasversorgung abzusperren sowie der Netz-
stecker aus der Netzsteckdose zu ziehen.
Sicherheitseinrichtungen dürfen weder überbrückt noch
blockiert werden.

Allgemeine Hinweise

- Das Gerät darf nur von Personen bedient werden, die in
der Bedienung des Gerätes und dem Umgang mit Flüssig-
gas unterwiesen worden sind.
- Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich die
jeweiligen Richtlinien der einzelnen Länder bzw. Staaten
zu beachten.
Zum Beispie für DE:
- Feuerungsanlageverordnung (FeuVo) der einzelnen
Bundesländer
- Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Heiz-, Flämm- und
Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten"(VBG43)
- Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Verwendung von
Flüssiggas" (VBG 21)
- Arbeitsstättenrichtlinien (ASR 5)
- Arbeitsstättenverordnung §§ 5 und 14
- Das Gerät darf in Räumen nur betrieben werden, wenn
- dem Gerät eine für die Verbrennung ausreichende Luft-
menge zugeführt wird und
- diese gut be- und entlüftet sind und
- der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der Atem-
luft keine unzuträgliche Konzentration erreicht.
- Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn
z.B.
1. der Rauminhalt in m3 mindestens der 30-fachen Nenn-
wärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb be-
findlichen Geräte entspricht und durch Fenster und
Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist oder
2. ständig offene Lüftungsöffnungen für Zu- und Abluft in
der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind, deren
Größe in m2 mindestens der 0,003-fachen Nenn-
wärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb
befindlichen Geräte entspricht.
- Einheitlich für alle EU-Länder ist ein Geräte-Anschluß-
druck von 1,5 bar (1500 mbar) der Kategorie I3B/P erfor-
derlich.
Ein Unter- bzw. Überschreiten des erforderlichen
Anschlußdruckes ist unzulässig.
- Bei Verwendung längerer Schlauchleitungen ist der ent-
sprechende Druckverlust zu berücksichtigen.
- Es dürfen auschließlich geprüfte und für den jeweiligen
Verwendungszweck geeignete Komponenten wie Gas-
schlauch, Druckregler und Schlauchbruchsicherung oder
Leckgassicherung verwendet werden.
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