Garantiebedingungen Logisty von Hager
Der Hersteller gewährt auf alle seine Produkte eine 2-jährige
Garantie ab Datum des Verkaufs an den Erstbenutzer.
WICHTIG: Für die vom Hersteller vertriebenen Produkte wird über
die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten hinaus eine
kostenlose Garantieerweiterung von zusätzlich einem Jahr
gewährt, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: Für
einen Anspruch auf Garantieerweiterung muss der Käufer inner-
halb von 10 Tagen nach dem Kauf seinen ordnungsgemäß und
leserlich ausgefüllten Antrag auf Garantieerweiterung (einschließ-
lich Anschrift, Firmenstempel des Händlers, Kaufdatum, Serien-
nummer der Produkte) an den Hersteller einsenden, andernfalls
kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich für die
Feststellung der vorgenannten Einsendefrist ist ausschließlich
das Datum der Erfassung durch den Hersteller.
Beim Kauf von ergänzenden Produkten oder bei Ersatzlieferungen im
Rahmen des Kundendienstes ist jedes Mal ein Antrag auf
Garantieerweiterung für das/die entsprechende(n) Produkt(e) einzusen-
den. Bewahren Sie alle Rechnungsbelege Ihrer Geräte auf, diese kön-
nen im Garantiefall verlangt werden.
Im Garantiefall wird nach Wahl des Herstellers ein Ersatz des defekten
Produkts oder eine Reparatur vorgenommen.
Ein berechtigter Garantieanspruch besteht nur dann, wenn das verkauf-
te Produkt vom Käufer seiner Zweckbestimmung entsprechend in nor-
maler Weise und unter normalen Bedingungen gemäß der mitgeliefer-
ten Gebrauchsanleitung benutzt wurde.
Teile, die im Rahmen der Garantie ersetzt wurden, gehen endgültig und
unwiderruflich in den Besitz des Herstellers über.
Werden im Rahmen der Garantie Ersatzteile geliefert, so gilt auch für
die Ersatzteile die verbleibende Garantiezeit der Originalware.
Die Garantie gilt ausschließlich für die vom Hersteller verkauften
Produkte, nicht jedoch für Batterien (Akkus, Lithiumzellen, usw.) und
sonstiges Verbrauchsmaterial.
Für manche Produkte oder Zubehörteile – z. B. das in den GSM-
Sender integrierte Mobiltelefon, Videokameras, Motoren etc. – ist eine
Garantieerweiterung nicht möglich.
Informationen zu diesen Teilen erhalten Sie vom Hersteller.
Der Garantieanspruch erlischt bei:
• Nichtbeachtung der Einbauvorschriften des Herstellers
• unzweckmäßigem oder unsachgemäßem Gebrauch der Produkte ent-
gegen den Spezifikationen des Herstellers
• Eingriffen oder Umbauten jeglicher Art, ohne dass eine entsprechen-
de Anweisung seitens des Herstellers erteilt wurde
• Beschädigung durch Sturz oder Stöße
• Naturkatastrophen, atmosphärischen Störungen oder Vandalismus
sowie in allen Fällen, in denen ein nach dem Verkauf eingetretenes,
unabwendbares Ereignis, auf das der Hersteller keinen Einfluss hat
und dessen Auftreten und Wirkung nicht vorhersehbar waren, die
Wahrnehmung der wesentlichen Vertragspflichten unmöglich macht
• Verwendung von anderen als den vom Hersteller angegebenen
Batterien
• Schäden während des Transports
• Nachlässigkeit oder Wartungsfehlern seitens des Benutzers.
Die Garantie gilt in Deutschland und Österreich.
Die gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus den nachgenannten
Gesetzestexten ergeben, bleiben von der Garantie des Herstellers
unberührt.
§§ 437, 439 BGB; §§ 440, 323 und § 326 Abs. 5 BGB;
§ 441 BGB; §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB, sowie § 441 BGB.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln die Rechte des Käufers auf
Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz. Diese
Rechte bestehen grundsätzlich, wenn die Sache bei Gefahrübergang
nicht mangelfrei war.
51
D