irgendeinem Grund entleert. Es ist ein Ventil mit einer
Öffnung von 50 Millibar zu verwenden.
Die Brennstoffschläuche müssen aus gegen Hydrokarbide
resistentem
Gummi
Innendurchmesser von 6 mm aufweisen.
WICHTIG
Das Aggregat ist mit einer automatischen
Naphtaleerung ausgestattet.
Falls die manuelle Leerung erforderlich sein
sollte, ist die Drucktaste "ON" auf dem Steuerpult
zu drücken. Anschließend müssen 30 Sekunden
vergehen, bevor das Aggregat gestartet wird.
WICHTIG
Der Brennstofffilter muss eine Kartusche mit
einem Filtergrad von 5 bis 10 Mikron enthalten.
4.0.
ELEKTROANSCHLÜSSE
4.1.
Anschluss der Batterie
Zum Starten des Aggregats ist es erforderlich, eine
unabhängige Batterie zu 12 V mit einer Kapazität von
mindestens 18 - 30 Ah zu verwenden.
Die Batterie wird entsprechend der Abb. 11 mit Kabeln,
die bis zu Entfernungen von 5 m einen Durchmesser von
25 mm
und für größere Entfernungen einen Durchmesser
2
von 35 mm
aufweisen müssen, an die Klemme des
2
Generators angeschlossen. Dabei sind die Arbeitsgänge
in der folgenden Reihenfolge auszuführen:
- Erst den Pluspol (+) der Batterie an das mit dem Symbol
(+) gekennzeichnete Endstück auf dem Generator
anschließen. (STARTERMOTOR)
- Anschließend den Minuspol (-) der Batterie an das mit
dem Symbol (-) gekennzeichnete Endstück auf dem
Generator anschließen.
- Die Verbindungen mit einem spezifischen Mineralfett
bedecken, um Oxydationen und Korrosionen zu
reduzieren.
Der Generator ist mit einer elektronischen Vorrichtung
zum automatischen Wiederaufladen der Startbatterie
ausgestattet. Sie ist in der Lage, bei einer Spannung
von 12 V in vollständig geladenem Zustand 10 A
abzugeben.
WICHTIG
Die Batterie ist in einem belüftetem Raum
getrennt von dem Generator und von jeder
Vorrichtung, die Wärme oder Funken
verursachen kann, zu installieren. Der Zustand
der Klemmenanschlüsse und der Wasserstand in
der Batterie sind regelmäßig zu überprüfen.Falls
- 26 -
bestehen
und
einen
IS 3.5 - 4.0 - 5.0 - 6.0
1
3
ANSCHLUSS ARMATURENBRETT
NUMERIERUNG BEFEHLSKARTE
9 x 0,5 mm
+
Fig. 11
2
Fig. 12
FARBE
1
BRAUN
2
WEISS
3
BLAU
4
GRAU
5
GRÜN
6
ROSA
7
GELB
8
SCHWARZ
9
ROT
Fig. 13