§
2 SICHERHEITSHINWEISE/VORSCHRIFTEN
16
2 Sicherheitshinweise/Vorschriften
2.1
Sicherheitshinweise
Die Installation muß fachgerecht und vorschriftsmäßig
durchgeführt werden.
Diese Installationsanleitung ist dem Kunden zusammen mit
der Bedienungsanleitung zu übergeben.
Bei der Erstinbetriebnahme ist die Anlage gas- und was-
serseitig auf Dichtheit zu überprüfen.
2.2
Vorschriften
Die Installation, die Erstinbetriebnahme und die Wartung
des Kessels müssen von einem qualifizierten Fachmann
durchgeführt werden. Dieser ist auch für die Beachtung
der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Normen ver-
antwortlich.
Insbesondere verweisen wir auf die folgenden
Vorschriften, Richtlinien, Normen und Regeln:
• die Vorschriften der Wasserversorgungsunternehmen
sowie die Vorschriften der Belgaqua
• die belgischen Normen NBN zur Ausführung von
Trinkwasserleitungen NBN E 29 - 804
• die belgische Norm NBN
D 51 - 003, Installationen für brennbare Gase, leichter
als Luft, in Leitungsnetzen
• die Normen zu Elektrogeräten:
NBN C 73 - 335 - 30,
NBN C 73 - 335 - 35,
NBN 18 - 300,
NBN 92 - 101 etc.
• die ARAB-Vorschriften