Geräteselbsttest durchführen
"Das Gerät ausschalten."
1.
→ Seite 18
"Das Gerät nach ca. 5 Minuten
2.
wieder einschalten." → Seite 17
Innerhalb von 10 Sekunden nach
3.
dem Einschalten
kunden gedrückt halten.
Der Geräteselbsttest startet.
a
Während des Geräteselbsttests er-
a
tönt zwischendurch ein langes
akustisches Signal.
Wenn nach Ende des Geräte-
a
selbsttest 2 akustische Signale er-
tönen und die Temperaturanzeige
die eingestellte Temperatur zeigt,
ist Ihr Gerät in Ordnung. Das Gerät
geht in den Normalbetrieb über.
Wenn nach Ende des Geräte-
a
selbsttests 5 akustische Signale
ertönen und
blinkt, den Kundendienst benach-
richtigen.
Lagern und Entsorgen
Lagern und Entsorgen
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Gerät
Lagern und Entsorgen
für die Lagerung vorbereiten. Außer-
dem erfahren Sie, wie Sie Altgeräte
entsorgen.
Gerät außer Betrieb nehmen
"Das Gerät ausschalten."
1.
→ Seite 18
Das Gerät vom Stromnetz trennen.
2.
Den Netzstecker der Netzan-
schlussleitung ziehen oder die Si-
cherung im Sicherungskasten aus-
schalten.
"Das Gerät abtauen." → Seite 23
3.
"Das Gerät reinigen." → Seite 24
4.
Um die Belüftung des Innenraums
5.
sicherzustellen, das Gerät geöffnet
lassen.
für 3 bis 5 Se-
für 10 Sekunden
Lagern und Entsorgen de
Altgerät entsorgen
Durch umweltgerechte Entsorgung
können wertvolle Rohstoffe wieder-
verwendet werden.
WARNUNG
Gefahr von Gesundheitsschäden!
Kinder können sich im Gerät einsper-
ren und in Lebensgefahr geraten.
Um Kindern das Hineinklettern zu
▶
erschweren, Ablagen und Behälter
nicht aus dem Gerät nehmen.
Kinder vom ausgedienten Gerät
▶
fernhalten.
WARNUNG
Brandgefahr!
Bei Beschädigung der Rohre können
brennbares Kältemittel und schädli-
che Gase austreten und sich entzün-
den.
Nicht die Rohre des Kältemittel-
▶
Kreislaufs und die Isolierung be-
schädigen.
Den Netzstecker der Netzan-
1.
schlussleitung ziehen.
Die Netzanschlussleitung durch-
2.
trennen.
Das Gerät umweltgerecht entsor-
3.
gen.
Dieses Gerät ist entsprechend
der europäischen Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und
Elektronikaltgeräte (waste elec-
trical and electronic equipment
– WEEE) gekennzeichnet.
Die Richtlinie gibt den Rahmen
für eine EU-weit gültige Rück-
nahme und Verwertung der Alt-
geräte vor.
29