Table des Matières

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Sicherheitshinweise

Lesen Sie die Betriebsanleitung vor Inbetriebnah-
me vollständig und beachten Sie die Sicherheits-
hinweise.
Bewahren Sie die Betriebsanleitung für Alle zugänglich auf.
Beachten Sie, dass nur geschultes Personal mit dem Gerät arbeitet.
Beachten Sie die Sicherheitshinweise, Richtlinien, Arbeitsschutz- und Un-
fallverhütungsvorschriften.
Verwendungszweck:
Die Aufschlussgefäße C 5010 und C 5012 dürfen nur zur Bestimmung
des Brennwertes von festen und flüssigen Brennstoffen nach DIN 51900,
BS 1016 T5, ISO 1928, ASTM 5468, ASTM 5865, ASTM 4809 verwendet
werden.
Das Betreiben der Aufschlussgefäße ist nur in Verbindung mit dem IKA
Kalorimeter C 200, C 2000 oder C 5000 zulässig.
Betriebsbedingungen:
Der maximale Energieeintrag in das Aufschlussgefäß darf 40000 J
nicht überschreiten (wählen Sie die Probemasse dementsprechend).
Der zulässige Betriebsdruck von 230 bar (23 MPa) darf nicht über-
schritten werden. Die maximal zulässige Betriebstemperatur darf
50 °C nicht überschreiten.
Füllen Sie das Aufschlussgefäß nicht mit zuviel Probe. Füllen Sie das Auf-
schlussgefäß mit Sauerstoff nur bis zu einem Druck von max. 40 bar
(4 MPa). Kontrollieren Sie den eingestellten Druck am Druckminderer.
Führen Sie vor jeder Verbrennung eine Dichtheitsprüfung
durch (siehe Kap. "Dichtheitsprüfung").
Explosivstoffe:
Manche Stoffe neigen zu einer explosionsartigen Verbrennung (z.B. auf-
grund von Peroxidbildung), die das Aufschlussgefäß zum Bersten bringen
könnten.
Die Standard-Aufschlussgefäße C 5010 und C 5012 dürfen nicht für Un-
tersuchungen an explosionsfähigen Proben benutzt werden. Für diese
Stoffe ist unbedingt ein spezielles Hoch druckaufschlussgefäß zur Auf-
nahme der Probe zu verwenden!
Hinweise zur Probe:
Stoffe, deren Brennverhalten nicht bekannt ist, müssen vor einer Ver-
brennung im Aufschlussgefäß C 5010 und C 5012 auf ihr Brennverhalten
untersucht werden (Explosionsgefahr).
Wenn Sie unbekannte Proben verbrennen, verlassen Sie den Raum
oder halten Sie Abstand vom Kalorimeter.
Benzoesäure darf nur in gepresster Form verbrannt werden!
Brennbare Stäube und Pulver müssen zuerst gepresst werden. Ofentro-
ckene Stäube und Pulver wie z.B. Holzspäne, Heu, Stroh usw. verbrennen
explosionsartig! Sie müssen zuerst angefeuchtet werden! Leicht brennba-
re Flüssigkeiten mit einem niedrigen Dampfdruck, z.B. Tetramethyldihyd-
rogendisiloxan, dürfen nicht direkt mit dem Baumwollfaden in Berührung
gelangen.
Verbrennungsrückstände, Hilfsstoffe:
Weiterhin sind z.B. toxische Verbrennungsrückstände in Form von Gasen,
Asche oder Niederschlägen an der Innenwand des Aufschlussgefäßes
möglich.
Beachten Sie die für die Tätigkeit und den Arbeitsplatz gelten-
den Unfallverhütungsvorschriften. Tragen Sie Ihre persönliche
Schutzausrüstung.
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Beim Umgang mit Verbrennungsproben, Verbrennungsrückständen und
Hilfsstof fen sind die jeweiligen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Gefahren
können z.B. von folgenden Stoffen ausgehen: ätzenden, leicht entzündli-
chen, explosionsfähigen, bakteriologisch verseuchten, toxischen.
Sauerstoff:
Beachten Sie beim Umgang mit Sauerstoff die entsprechenden Vorschriften.
Gefahrenhinweis: Sauerstoff ist als verdichtetes Gas brandfördernd;
unterstützt intensiv Verbrennungen; kann heftig mit brennbaren Stoffen
reagieren. Kein Öl oder Fett verwenden!
Verwendung von Tiegel aus Edelstahl:
Bei Verwendung von Tiegeln aus Edelstahl ist nach jedem Versuch deren
Zustand genau zu kontrollieren.
Durch eine Veringerung der Materialstärke kann der Tiegel verbrennen und
das Aufschlussgefäß C 5010 und C 5012 beschädigen.
Nach max. 25 Verbrennungen dürfen die Tiegel aus Sicherheitsgründen
nicht mehr benutzt werden.
Spezifikation des Aufschlussgefäßes:
Das Aufschlussgefäß wird nach der Druckgeräterichtline 2014/68/EU
hergestellt. Erkennbar am CE-Zeichen mit der Kennnummer der be-
nannten Stelle. Das Aufschlussgefäß ist ein Druckgerät der Kategorie III.
Das Aufschlussgefäß wurde einer EG-Baumusterprüfung unterzogen. Mit
der EU-Konformitätserklärung erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass
dieses Aufschlussgefäß mit dem in der EG–Baumusterprüfbescheinigung
beschriebenen Druckgerät entspricht. Das Aufschlussgefäß wurde einer
Druckprüfung mit dem Prüfdruck von 330 bar und einer Dichtheitsprü-
fung mit Sauerstoff von 30 bar unterzogen.
Die Aufschlussgefäße C 5010 und C 5012 sind Versuchs-
autoklaven und müssen nach jeder Verwendung von ei-
nem Sachkundigen geprüft werden.
Unter einer einzelnen Verwendung ist auch eine Versuchsreihe zu verste-
hen, die bei etwa gleicher Beanspruchung hinsichtlich Druck und Tem-
peratur durchgeführt wird. Versuchsautoklaven müssen in besonderen
Kammern (IKA C 200, C 2000, C 5000) betrieben werden.
Wiederkehrende Prüfungen:
Die Aufschlussgefäße sind wiederkehrenden Prüfungen (innere Prüfun-
gen und Druckprüfungen) durch den Sachkundigen zu unterziehen,
deren Zeitpunkt aufgrund der Erfahrungen, der Betriebsweise und des
Beschickungsgutes vom Betreiber festzulegen ist.
Die Konformitätserklärung wird ungültig, wenn an den Ver-
suchsautoklaven mechanische Veränderungen vorgenommen
werden oder wenn infolge sehr starker Korrosion (z.B. Lochfraß
durch Halogene, siehe Kapitel „Halogene C 5012") die Festigkeit
nicht mehr gewährleistet ist.
Besonders die Gewinde am Körper des Aufschlussgefä-
ßes und der Überwurfmutter unterliegen einer hohen Be-
anspruchung und sind darum regelmäßig auf Verschleiß
zu kontrollieren.
Der Zustand der Dichtungen ist zu kontrollieren und durch eine Dichtheits-
prüfung die Funktion sicherzustellen, siehe Kap. "Dichtheitsprüfung".
Wird die Wartung, insbesondere die Druckprüfung, nicht oder nicht
sachkundig durchgeführt, droht durch ein mögliches Bersten des Druck-
behälters oder einen unkontrollierten inneren Brand der Elektroden und
Abbrennen der Dichtungen (Schweißbrennereffekt) Gefahr für Leib und
Leben!
Druckprüfungen und Servicearbeiten am Aufschlussgefäß dürfen nur von
Sachkundigen vorgenommen werden.
Wir schreiben vor, das Aufschlussgefäß nach jeweils 1000 Ver-
suchen oder nach einem Jahr oder je nach Anwendung auch
früher zur Überprüfung ggf. zur Reparatur in unser Werk ein-
zusenden.
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