5.0 Durchführung von Messungen
Bei sämtlichen Arbeiten müssen die jeweils gültigen
Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen
Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und
Betriebsmittel beachtet werden.
Messungen in gefährlicher Nähe elektrischer Anlagen
sind nur nach Anweisung einer verantwortlichen
Elektrofachkraft und nicht alleine durchzuführen.
Messungen sind nur an isolierten Leitungen zuläs-
sig. Die Isolierung der Leitung muss den Anforde-
rungen für Basisisolierung bezüglich der Nennspan-
nung und Messkreiskategorie entsprechen.
Gerät einschalten.
Den Messbereich entsprechend der erforderlichen
Messung wählen. Ist der zu messende Strom unbe-
kannt, muss immer der größte Messbereich einge-
stellt werden.
Die beiden wählbaren Messbereiche (mA/A) haben
jeweils eine automatische Messbereichsumschaltung
30/300.
Die Zange öffnen und den Leiter des zu messenden
Stromkreises umschließen.
Leckströme, die nicht über einen elektrischen Leiter
(z.B. N) zurückfließen, können durch Umfassen aller
aktiven Leiter (z.B. L1, L2, L3, N oder L1, N) gemes-
sen werden.
Durchführen von Messungen
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