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3 Wichtige Informationen
3.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
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Beachten Sie, dass sich die Oberflächen des Kamineinsatzes während des Betriebes stark
erwärmen. Zur Bedienung des Kamineinsatzes empfehlen wir die Benützung des mitgelieferten
Schutzhandschuhs. Machen Sie Kinder auf diese Gefahr aufmerksam und halten Sie sie während
des Betriebes von der Feuerstätte fern.
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Das Abstellen von nicht hitzebeständigen Gegenständen auf dem Heizgerät oder in dessen Nähe ist
verboten. Das gilt auch für Wäscheständer -> Brandgefahr!
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Beim Betrieb Ihres Heizgerätes ist das Verarbeiten von leicht brennbaren und explosiven Stoffen im
selben oder in anschließenden Räumen verboten.
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Um einen Wärmestau im Gerät zu vermeiden, dürfen die Warmluftgitter während des Heizbetriebs
nicht geschlossen werden.
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Kamineinsätze, geprüft nach Bauart A1 (siehe 9.2: Technische Daten), sind mit einer
selbstschließenden Feuerraumtür ausgestattet. Das bedeutet, dass ein Betrieb mit offener
Feuerraumtür nicht zulässig ist. Zum Nachlegen von Holz muss die Klapptür entgegen der
Spannkraft der Feder bzw. die selbst herunterlaufende Schiebetür offengehalten und darf nicht mit
Klemmvorrichtungen blockiert werden.
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Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom Hersteller ausdrücklich zugelassen bzw.
angeboten werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Fachhändler. Bei Nichtbeachtung
droht Garantieverlust!
3.2 Sicherheitsabstände
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Im Strahlungsbereich des Kamineinsatzes dürfen bis zu einem Abstand von ... (siehe 9.2:
Technische Daten), gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung, keine brennbaren Gegenstände
aufgestellt werden.
Fig. 10: Maß „a") lt. 9.2: Technische Daten („Strahlungsbereich Sichtscheibe")
4 Service & Reinigung
4.1 Service
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Kamineinsatz & Heizgaszüge (wenn vorhanden) müssen mind. 1 x pro Jahr gereinigt werden, um
einen wirtschaftlichen und einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Keramische und metallische
Heizgaszüge werden über die dafür vorgesehenen Reinigungsöffnungen gesäubert. Die
notwendigen Arbeiten sollten durch den Ersteller der Anlage oder einen entsprechenden
Fachbetrieb erledigt werden. Es empfiehlt sich hierfür der Abschluss eines Wartungsvertrages.
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Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
gereinigt werden. Über die notwendigen Intervalle gibt dieser Auskunft.
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KAMINEINSÄTZE / SCHIEB
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