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Gardena city gardening 1265 Manuel D'utilisation page 9

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10. ENTSORGUNG
(Gemäß Richtlinie 2012/19/EU)
Das Produkt darf nicht über den normalen
Haushaltsmüll entsorgt werden. Es muss
gemäß den geltenden lokalen Umweltschutz-
vorschriften entsorgt werden.
WICHTIG!
v Entsorgen Sie das Produkt über oder durch Ihre örtliche
Recycling-Sammelstelle.
10.3 Informationen zur Rücknahme von Elektro-
Altgeräten für private Haushalte:
(gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Ver-
treiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet. Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Ver-
treiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs fläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikge-
rätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die glei-
chen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe
erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für
den Endnutzer unentgeltlich; und
11. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist
unter folgender Internetadresse verfügbar:
GAR_13366-20.960.05_2023-12-04.indb 9
GAR_13366-20.960.05_2023-12-04.indb 9
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzel-
handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrages für
das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer über
die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abho-
lung des Altgerätes zu informieren und den Endnutzer
nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung
des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkom-
munikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betra-
gen oder die gesamten Lager- und Versandflächen min-
destens 800 m² betragen wobei die unentgeltliche Abho-
lung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmes-
sung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elektronik-
geräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnut-
zer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, die der End-
nutzer zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
www.gardena.com
9
04.12.23 11:10
04.12.23 11:10

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