Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträgli-
chen und entsorgungstechnischen Gesichtspunkten
ausgewählt und deshalb recyclebar. Entsorgen Sie nicht
mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den
örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese
gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien
sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Anhang
Hinweise zur EU-Konformitätserklärung
Dieses Gerät entspricht hinsichtlich Übereinstimmung
mit den grundlegenden Anforderungen und den ande-
ren relevanten Vorschriften der europäischen Richtlinie
für elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU,
der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sowie
der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EC.
Die vollständige EU-Konformitätserklärung ist beim Importeur erhältlich.
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DE │ AT │ CH
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SADH 12 B2 / SADH 12 C2