Allgemeines
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche
dürfen nicht überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
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das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in
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dieser Betriebsanleitung beschrieben sind.
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das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät, außer an den dafür vorgesehenen
Einhängeösen/-bolzen.
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das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei Abgleitgefahr besteht.
das Greifen und Transportieren von konischen Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht.
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das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte,
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verschmutzte, angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine Reinigung der Greifbacken und
Oberfläche der Produkte im Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft des Greifgerätes verformen oder
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brechen können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen aufweisen oder durch ihr
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Eigengewicht brechen können.
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