Sicherheit
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Allgemeines
•
Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
•
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
•
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn es
•
ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des
Gerätes (an Handgriffen).
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last ist verboten, sowie das
•
schnelle Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände!
Generell darf mit angehobener Last mit dem Trägergerät/Hebezeug (z.B. Bagger) nur mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren werden - unnötige Erschütterungen sind zu vermeiden.
Gefahr: Last könnte herabfallen oder Lastaufnahmemittel beschädigt werden!
Die Güter niemals außermittig aufnehmen (stets im
•
Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
•
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
•
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen
nicht überschritten werden.
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen,
•
solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
•
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
•
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden (siehe Abb. A →).
2.9.2 Trägergeräte/ Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät/ Hebezeug (z.B. Bagger) inklusive Tragmittel muss sich in
•
betriebssicherem Zustand befinden.
•
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät/ Hebezeug bedienen.
•
Die maximal erlaubte Traglast (WLL) des Trägergerätes/ Hebezeuges und der Anschlagmittel
darf unter keinen Umständen überschritten werden!
54500002
7 / 21
Abb. A
DE