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Parkside PPS 30 C2 Consignes D'utilisation Et De Sécurité page 23

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lich zurückzugeben. Zusätzlich haben Sie
die Möglichkeit, unabhängig vom Kauf eines
Neugerätes, unentgeltlich (bis zu drei) Altge-
räte abzugeben, die in keiner Abmessung
größer als 25 cm sind. Bitte löschen Sie vor
der Rückgabe alle personenbezogenen Da-
ten. Bitte entnehmen Sie vor der Rückgabe
Batterien oder Akkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
die zerstörungsfrei entnommen werden
können und führen diese einer separaten
Sammlung zu.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit
nebenstehenden Symbolen gekenn-
zeichnet, die auf das Verbot der
Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggeben-
de Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg
=Quecksilber, Pb = Blei Befördern Sie
verbrauchte Batterien zu einer Entsorgungs-
einrichtung in Ihrer Stadt oder Gemeinde
oder zurück zum Händler. Sie erfüllen damit
die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten
einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpa-
ckungsmaterialien und trennen Sie
diese gegebenenfalls gesondert. Die
Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbund-
stoffe.
• EU - Konformitätserklärung
Wir, die
C.M.C. GmbH Holding
Dokumentenverantwortlicher:
Dr. Christian Weyler
Katharina-Loth-Str. 15
DE-66386 St. Ingbert
Deutschland
erklären in alleiniger Verantwortung, dass
das Produkt
Plasmaschneider PPS 30 C2
IAN: 435169_2304
Herstellungsjahr: 03/24
Art.-Nr.: 2631
Modell: PPS 30 C2
den wesentlichen Schutzanforderungen
genügt, die in den Europäischen Richtlinien
EU-Richtlinie Elektromagnetische
Verträglichkeit
2014 / 30 / EU
RoHS-Richtlinie
2011 / 65 / EU
EU-Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU
und deren Änderungen festgelegt sind.
Die alleinige Verantwortung für die Erstel-
lung der Konformitätserklärung trägt der
Hersteller.
Der oben beschriebene Gegenstand der
Erklärung erfüllt die Vorschriften der Richtli-
nie 2011/65/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-
geräten.
Für die Konformitätsbewertung wurden folgen-
de harmonisierte Normen herangezogen:
EN IEC 60974-6:2016
EN 60974-10:2014/A1:2015
EN IEC 60974-7:2019
St. Ingbert, 01.07.2023
i. A. Dr. Christian Weyler
- Qualitätssicherung -
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DE/AT/CH

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