AUFNAHME AUS DEM EINGEBAUTEN MIKROFON
1. Stellen Sie den Modus-Schalter auf TAPE.
2. Legen Sie die Kassette in das Fach.
3. Drücken Sie die REC-Taste zum Starten der Aufnahme und starten Sie die vordere
Einheit zu sprechen.
4. Verwenden Sie die PAUSE-Taste (5), um vorübergehend die Aufnahme zu stoppen,
drücken Sie erneut die Wiedergabe fortzusetzen.
5. Drücken Sie die STOP / EJECT Taste (6) vollständig die Aufnahme zu stoppen.
KOPFHÖRER-BUCHSE
1. Schließen Sie die Kopfhörer an die Kopfhörerbuchse.
2. Starten Sie die gewünschte Wiedergabe und die Lautstärke anpassen.
Um Hörschäden zu vermeiden, begrenzen Sie die Zeit bei hoher
Lautstärke zu hören.
TECHNISCHE DATEN
Stromversorgung: ................................... 230V ~ / 50Hz - 4 D-Batterien (UM-1)
........................................ nicht im Lieferumfang enthalten
Empfangsbereiche: ................................. FM 87,5 - 108,0 MHz
........................................ MW 530 - 1600 kHz
........................................ SW1 3,0-13,0 MHz
........................................ SW2 13,0-23,0 MHz
Bluetooth®-Sendeleistung: ..................... 2,5mW
Bluetooth® Sendefrequenz: .................... 2,4 GHz
Abmessungen: ....................................... 317 x 114 x 89 mm
HINWEISE ZUR ORDNUNGSGEMÄSSEN ENTSORGUNG DES PRODUKTS
Das auf dem Gerät angebrachte Symbol weist darauf hin, dass das Altgerät "getrennt
zu sammeln" ist und das Produkt daher nicht zusammen mit dem Gemeindeabfall
entsorgt werden darf.
Der Benutzer muss das Produkt zu den entsprechenden, von der Gemeindeverwaltung
eingerichteten "Wertstoffsammelstellen" bringen oder dem Händler beim Kauf eines
neuen Produkts übergeben.
Die getrennte Müllsammlung und anschließende Aufbereitung, Wiederverwertung und
Entsorgung fördern die Herstellung von Geräten unter Verwendung wiederverwerteter
Materialien und vermindern die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit
in Folge einer falschen Müllverwaltung.
Die widerrechtliche Entsorgung des Produkts führt zur Auferlegung von Verwaltungsstrafen.
21