Télécharger Imprimer la page

Sempre 4-AN1022-1 Mode D'emploi page 17

Publicité

Les langues disponibles

Les langues disponibles

Entsorgung
Entsorgung des Produktes
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit
Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen).
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro-
und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
den Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen unentgeltlich
abgeben.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer Hofer-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte.
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
2
mindestens 800 m
Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit
einer Lagerfläche von mindestens 400 m
einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
, sofern sie dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und
2
für Elektro- und Elektronikgeräte oder
2
. Generell haben Vertreiber die
16
2

Publicité

loading

Ce manuel est également adapté pour:

4-an1022-24-an1022-3