einer Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und
Elektronikgeräte verkaufen, sind verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich
zurückzunehmen. Dies gilt bei Altgeräten, die in keiner Abmessung größer als
25 cm sind, auch wenn im Zuge der Altgeräte-Rückgabe kein Neugerät gekauft
wird. Informieren Sie sich bei Ihrem Händler über die Rücknahmemöglichkeiten
vor Ort.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie vor der Rückgabe
für deren Löschung selbst verantwortlich. Entnehmen Sie vor der Rückgabe
Batterien oder Akkus sowie Leuchtmittel, sofern dies ohne Zerstörung des
Altgerätes möglich ist, und entsorgen Sie diese separat. Bei fest eingebauten
Akkus ist bei der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku
enthält. Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Geräts bzw.
Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder
Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer
nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder
Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb)
enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb
des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet,
alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können
dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer
Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder
Kommunalverwaltung erhalten.
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die
menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen
Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte
Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
vermieden werden.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie
möglich, z.B. indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare
Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen
Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte
nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie anstatt
der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die
Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter
www.batteriegesetz.de
Entsorgung
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