Verpackung und Gerät entsorgen
Bei der Herstellung dieses Gerätes wurden
dauerhafte Werkstoffe verwendet. Dieses
Gerät muss am Ende seines Lebenszyklus in
verantwortungsvoller Weise entsorgt werden.
Sie erhalten hierzu Informationen bei den
zuständigen Behörden.
Die Verpackung des Gerätes ist wieder-
verwendbar. Verwendet können sein:
• Papier;
• Polyethylenfolie (PE);
• CFK-freies Polystyrol (PS-Hartschaum).
Diese Werkstoffe sind ordnungsgemäß und
gemäß den behördlichen
Vorschriften zu entsorgen.
Das Gerät erfüllt die in der EG-Richtlinie 89/336/EEG genannten Vorschriften über
elektromagnetische Kompatibilität.
Zur Erinnerung an
die Verpflichtung, die
Elektrohaushaltsgeräte
getrennt zu beseitigen,
ist das Produkt mit
einer Mülltonne, die
durchgestrichen ist,
gekennzeichnet. Dies
bedeutet das am Ende seiner Nutzzeit
das Produkt NICHT zusammen mit dem
Siedlungsabfall beseitigt werden darf. Es kann
zu den eigens von den städtischen Behörden
eingerichteten Sammelstellen oder zu den
Fachhändlern, die einen Rücknahmeservice
anbieten, gebracht werden.
Die getrennte Entsorgung eines
Haushaltsgerätes vermeidet mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit, die durch
eine nicht vorschriftsmäßige Entsorgung
bedingt sind. Zudem ermöglicht wird die
Wiederverwertung der Materialien, aus denen
sich das Gerät zusammensetzt, was wiederum
eine bedeutende Einsparung an Energie und
Ressourcen mit sich bringt.