Télécharger Imprimer la page

EINHELL 44.308.40 Instructions D'origine page 6

Masquer les pouces Voir aussi pour 44.308.40:

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 22
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Der Winkelschleifer ist zum Schleifen von Metall
und Gestein unter Verwendung der entsprechen-
den Schleifscheibe und der entsprechenden
Schutzvorrichtung bestimmt.
Warnung! Zum Trennen von Metall und Gestein
darf der Winkelschleifer nur verwendet werden,
wenn die Schutzvorrichtung, welche als Zubehör
erhältlich ist, montiert ist.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß. Für daraus hervorgerufene Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bedie-
ner und nicht der Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
4. Technische Daten
Netzspannung:............................... 230 V ~ 50 Hz
Leistungsaufnahme: ................................. 2000 W
Nenndrehzahl: ....................................6.500 min
Max. Scheiben-ø: .................................... 230 mm
Schleifscheibe: .......................... 230 x 22 x 6 mm
Trennscheibe: ............................ 230 x 22 x 3 mm
Gewinde der Aufnahmespindel: .................... M14
Schutzklasse: ................................................II /
Gewicht: ......................................................5,8 kg
Gefahr!
Geräusch und Vibration
Die Geräusch- und Vibrationswerte wurden ent-
sprechend EN 62841 ermittelt.
Schalldruckpegel L
........................... 90,1 dB(A)
pA
Unsicherheit K
............................................ 3 dB
pA
Schallleistungspegel L
Unsicherheit K
........................................... 3 dB
WA
Tragen Sie einen Gehörschutz.
Die Einwirkung von Lärm kann Gehörverlust be-
wirken.
Anl_TE_AG_230_2000_SPK13.indb 6
Anl_TE_AG_230_2000_SPK13.indb 6
-1
................... 101,1 dB(A)
WA
D
Schwingungsgesamtwerte (Vektorsumme dreier
Richtungen) ermittelt entsprechend EN 62841.
Oberfl ächenschleifen
Schwingungsemissionswert a
Unsicherheit K = 1,5 m/s
Die angegebenen Schwingungsgesamtwerte
und die angegebenen Geräuschemissions-
werte sind nach einem genormten Prüfver-
fahren gemessen worden und können zum
Vergleich eines Elektrowerkzeugs mit einem
anderen verwendet werden.
Die angegebenen Schwingungsgesamtwerte und
die angegebenen Geräuschemissionswerte kön-
nen auch zu einer vorläufi gen Einschätzung der
Belastung verwendet werden.
Warnung:
Die Schwingungs- und Geräuschemissionen kön-
nen während der tatsächlichen Benutzung des
Elektrowerkzeugs von den Angabewerten abwei-
chen, abhängig von der Art und Weise, in der das
Elektrowerkzeug verwendet wird, insbesondere,
welche Art von Werkstück bearbeitet wird.
Beschränken Sie die Geräuschentwicklung
und Vibration auf ein Minimum!
Verwenden Sie nur einwandfreie Geräte.
Warten und reinigen Sie das Gerät regelmä-
ßig.
Passen Sie Ihre Arbeitsweise dem Gerät an.
Überlasten Sie das Gerät nicht.
Lassen Sie das Gerät gegebenenfalls über-
prüfen.
Schalten Sie das Gerät aus, wenn es nicht
benutzt wird.
Tragen Sie Handschuhe.
Vorsicht!
Restrisiken
Auch wenn Sie dieses Elektrowerkzeug
vorschriftsmäßig bedienen, bleiben immer
Restrisiken bestehen. Folgende Gefahren
können im Zusammenhang mit der Bauweise
und Ausführung dieses Elektrowerkzeuges
auftreten:
1. Lungenschäden, falls keine geeignete Staub-
schutzmaske getragen wird.
2. Gehörschäden, falls kein geeigneter Gehör-
schutz getragen wird.
3. Gesundheitsschäden, die aus Hand-Arm-
Schwingungen resultieren, falls das Gerät
über einen längeren Zeitraum verwendet wird
oder nicht ordnungsgemäß geführt und ge-
- 6 -
= 9,078 m/s
2
hAG
2
11.05.2023 06:38:39
11.05.2023 06:38:39

Publicité

loading

Ce manuel est également adapté pour:

Te-ag 230/2000