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AL-KO 42.9 Li Manuel D'utilisation page 24

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11.1 Akku-Rasenmäher lagern (18)
VORSICHT!
Verletzungsgefahr
Falls das Gerät während der Lagerung
Kindern und Unbefugten zugänglich ist,
kann es zu Verletzungen kommen.
Lagern Sie das Gerät unzugänglich
für Kinder und unbefugte Personen.
Lagern Sie das Gerät nur, wenn die
Akkus entfernt sind.
1. Gerät ausschalten: Sicherheits-Steckschlüs-
sel abziehen.
2. Schnitthöhe auf die höchste Stufe stellen.
3. Akku herausziehen.
4. Motor abkühlen lassen.
5. Gerät gründlich reinigen.
6. Alle Metallteile zum Korrosionsschutz dünn
mit Öl oder Silikon einreiben.
7. Führungsholm einklappen.
8. Gerät an einem trockenen, sauberen und
frostgeschützten Ort aufbewahren. Mit einer
atmungsaktiven Plane zum Schutz vor Staub
abdecken. Keine Kunststofffolie verwenden,
um einen Feuchtigkeitsstau zu vermeiden.
11.2 Akku und Ladegerät lagern
GEFAHR!
Gefahr von Explosionen und Brän-
den!
Personen werden getötet oder schwer
verletzt, wenn der Akku explodiert, weil
er vor offenen Flammen oder Hitzequel-
len gelagert wurde.
Lagern Sie den Akku kühl und tro-
cken, jedoch nicht vor offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
HINWEIS
Der Akku ist beim Aufladen aufgrund der
automatischen Erkennung des Ladezu-
standes vor Überladen geschützt und
kann somit einige Zeit, jedoch nicht auf
Dauer, mit dem Ladegerät verbunden
verbleiben.
HINWEIS
Die separaten Betriebsanleitungen zum
Akku und zum Ladegerät beachten.
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Lagern Sie den Akku an einem trockenen,
frostfreien Ort bei einer Lagertemperatur von
0 °C – 25 °C und mit einem Ladezustand von
ca. 40 – 60 %.
Lagern Sie den Akku wegen Kurzschlussge-
fahr nicht in der Nähe metallischer oder
säurehaltiger Gegenstände.
12 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für Informa-
tionen über deren Typ bzw. chemisches Sys-
42.9 Li – 42.9 Li SP – 46.9 Li SP
Entsorgung

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