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INFO RM ATIONE N ZUR E NTSORG UNG
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I H R E PFLI C HTE N A L S E N D N UT Z E R
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle
oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
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H I NW E I S E ZU M R EC YC LI N G
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische Geräte.
• R Ü C K N A H M E PFLI C HTE N D E R VE R TR E I B E R
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich an
Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann
aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
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