ANLEITUNG · MOBILES KLIMAGERÄT
• Führen Sie keine Finger oder anderen Gegen-
stände in den Luftauslass ein.
• Berühren Sie nicht den Lufteinlass oder die Alu-
miniumlamellen des Geräts.
• Betreiben Sie das Gerät nicht, wenn es herunter-
gefallen ist, beschädigt ist oder Anzeichen einer
Fehlfunktion aufweist.
• Reinigen Sie das Gerät nicht mit Chemikalien.
• Stellen Sie sicher, dass sich das Gerät entfernt von
feuergefährlichen, entzündlichen oder explosiven
Gegenständen befindet.
• Das Gerät muss in Übereinstimmung mit den gel-
tenden Installationsvorschriften installiert werden.
• Verwenden Sie ausschließlich die vom Hersteller
empfohlenen Mittel zur Beschleunigung des Ab-
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tauvorgangs oder zur Reinigung.
• Das Gerät muss in einem Raum ohne im Dauer-
betrieb befindlichen Betriebsquellen aufbewahrt
werden (z. B. offene Flammen, Gasgeräte oder
Elektroheizgeräte).
• Das Gerät ist so aufzubewahren, dass mechani-
sche Beschädigungen vermieden werden.
• Nicht zerlegen oder verbrennen, auch nicht nach
Ablauf der Gebrauchszeit.
• Beachten Sie, dass Kältemittel geruchlos sein können.
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CHILL CONNECTED · AC1W-7000/ AC1B-7000C/ AC1B-9000C
• Rohrleitungen müssen vor physischen Schäden
geschützt werden und dürfen nicht in einem un-
belüfteten Raum installiert werden, wenn dieser
Raum kleiner als 8 m² ist.
• Die Einhaltung der geltenden Gasvorschriften ist
zu beachten.
• Halten Sie alle erforderlichen Belüftungsöffnun-
gen frei von Hindernissen.
• Das Gerät muss in einem gut belüfteten Bereich
aufbewahrt werden, in dem die Raumgröße dem für
den Betrieb spezifizierten Raumbereich entspricht.
Jede Person, die an Arbeiten an einem
Kältemittelkreislauf beteiligt ist oder
diesen durchbricht, sollte über ein gül-
WARNUNG
tiges Zertifikat einer akkreditierten Prüf-
stelle verfügen, das ihre Kompetenz
zum sicheren Umgang mit Kältemitteln
gemäß einer von der Branche anerkann-
ten Bewertungsspezifikation bestätigt.
Wartungsarbeiten dürfen nur gemäß
den Empfehlungen des Geräteherstel-
lers durchgeführt werden. Wartungs- und
WARNUNG
Reparaturarbeiten, für die die Unterstüt-
zung anderer Fachkräfte erforderlich ist,
müssen unter Aufsicht der Person, die für
die Verwendung brennbarer Kältemittel
zuständig ist, durchgeführt werden.
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