Prüfen Sie den Rauchwarnmelder durch Drücken der Prüftaste, um
den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Durch die
Prüfung wird der Alarm ausgelöst, der die Funktionsbereitschaft
des Rauchwarnmelders anzeigt. Wenn kein Alarm ertönt, ist ein
Fehler aufgetreten.
ANMERKUNG:
Eine wöchentliche Prüfung wird empfohlen.
SIE DÜRFEN NICHT:
Eine offene Flamme verwenden, um den Rauchwarnmelder zu
prüfen. Sie könnten den Rauchwarnmelder dadurch beschädigen,
oder brennbare Stoffe entzünden und ein Feuer entfachen.
ACHTUNG:
Aufgrund der Lautstärke (85 Dezibel) des Rauchwarnmelders,
sollten Sie beim Prüfen des Rauchwarnmelders eine Armlänge
Abstand von dem Gerät halten. Ein unregelmäßiger oder niedrigen
Ton Ihres Rauchwarnmelders weist auf einen Defekt hin.
1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser
muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden,
dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
* An der Decke, möglichst in der Raummitte.
PRÜFUNG
INSTALLATION
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