10. Haftung
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung auftreten (z. B. Herunterfallen des Rücklichtes,
unzureichend sichere Montage und deren Konsequenzen, Eintauchen in Wasser oder andere Flüs-
sigkeiten usw.), von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt außerdem,
wenn das Rücklicht geöffnet oder demontiert wird.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Rücklicht und eine allzeit sichere Fahrt!
Technische Änderungen vorbehalten.
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