2. Sicherheit
Ansprüche jeglicher Art aufgrund von nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung sind ausgeschlossen.
2.2 Verantwortung des Betreibers
Die Lesbarkeit der Kennzeichnung muss während der Dauer der
Verwendung, jedoch mindestens während eines Prüfzeitraums von drei
DE
Jahren kontrolliert werden. Sollte die Lesbarkeit beeinträchtigt sein, den
Hersteller bitten, die Kennzeichnung zu erneuern.
Zur Sicherheit der Anlage ist der Betreiber verpflichtet eine Zündquel-
lenanalyse durchzuführen. Die Verantwortung über die Zoneneinteilung
unterliegt dem Anlagenbetreiber und nicht dem Hersteller/Lieferanten
der Betriebsmittel.
Diese Zündquellen sind für das Gerät zu berücksichtigen:
1. Heiße Oberflächen
Durch die Temperatur des Prozessmediums kann sich die Oberflä-
che des Gerätes erwärmen. Dies ist von der Einbausituation abhän-
gig und muss vom Betreiber berücksichtigt werden.
2. Mechanisch erzeugte Funken
Mechanisch erzeugte Funken stellen eine potentielle Zündquelle dar.
Sofern die verwendeten Werkstoffe einen Masseanteil von insgesamt
7,5 % Magnesium, Titan und Zirkon überschreiten, sind vom Betrei-
ber geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
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WIKA Betriebsanleitung Manometer, Typ 2 nach ATEX