ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem
Fachpersonal vorbehalten. Die Montage, elektrischen
Anschlüsse und Einstellungen sind unter Beachtung der prakti-
schen Verhaltensregeln und Einhaltung der geltenden Normen
auszuführen. Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des
Produkts aufmerksam durch. Eine fehlerhafte Montage kann zu
ernsthaften Verletzungen und Sachschäden führen. Die Verpa-
ckungsmaterialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen sachgemäß
entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände gelangen, da
sie eine Gefahrenquelle darstellen können. Überprüfen Sie das
Produkt vor der Montage auf Transportschäden. Montieren Sie das
Produkt nicht in explosionsfähiger Atmosphäre oder Umgebung:
Das Vorhandensein von entzündlichen Gasen oder Dämpfen
bedeutet eine große Gefahr. Nehmen Sie vor der Montage
des Antriebs alle Veränderungen an der Struktur für die lichten
Sicherheitsräume und den Schutz bzw. die Abtrennung aller
Quetsch-, Scher-, Einzieh- und allgemeiner Gefahrenstellen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen Anfor-
derungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht. Der
Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme im Fal-
le der Nichtbeachtung der praktischen Verhaltensregeln bei der
Fertigung der zu motorisierenden Torprofi le sowie von während
des Gebrauchs auftretenden Verformungen aus. Beachten Sie bei
der Montage der Schutzeinrichtungen (Lichtschranken, Kontakt-
leisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die geltenden Normen und
Richtlinien, die Kriterien der praktischen Verhaltensregeln, die
Montageumgebung, die Betriebslogik des Systems und die vom
motorisierten Tor entwickelten Kräfte. Die Schutzeinrichtungen
müssen mögliche Quetsch-, Scher- Einzieh- und allgemeine
Gefahrenstellen des motorisierten Tors sichern. Bringen Sie
die von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Warn- und
Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifi kationsdaten des mo-
torisierten Tors an sichtbarer Stelle angebracht werden. Stellen
Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die Angaben
auf dem Datenschild mit den Werten des Stromnetzes überein-
stimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit einem allpoligen
Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von mindestens 3
mm aus.
Stellen Sie sicher, dass der elektrischen Anlage ein
geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Über-
stromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie das motorisierte
Tor soweit erforderlich an eine normgerechte Erdungsanlage
an. Unterbrechen Sie während der Montage-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für
den Zugang zu den elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit anti-
statischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpfl ichtet, dem Betreiber der Anlage alle er-
forderlichen Informationen zum automatischen, manuellen und
Notbetrieb des motorisierten Tors zu liefern und die Betriebsan-
leitung auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der eine
Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpfl ichtungen unterle-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
-
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische Akte
ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens zehn
Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem
Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
-
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß An-
lage II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
DOR1B
Betriebsklasse: 3 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 30÷60
Zyklen pro Tag)
Verwendung: HÄUFIG (Für Mehrfamilienhaus-Installationen
oder kleine Eigentumswohnanlagen mit häufi g benutzten Ein-
fahrten oder Eingängen).
DOR1BH - DOR1BHS
Betriebsklasse: 4 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 100÷200
Zyklen pro Tag).
Verwendung: INTENSIV (Für Zugänge zu Eigentumswohnan-
lagen, Industrie- und Einkaufszentren, Parkplätze mit intensiv
genutzten Einfahrten oder Eingängen)
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
anderfolgender Zyclen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte
beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funkti-
onsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten
erforderlich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funktion-
weise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist
Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation
entsprechende Sicherheitskoeffi zienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi , 3 - 21042 Caronno P.lla (VA)
- ITALY
Erklärt hiermit, daß das System DOR
-
vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit an-
deren Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie
98/37/EWG, zusammengefügt werden soll;
-
konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien:
-
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 89/336/EWG;
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG; und erklärt des
weiteren, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist,
bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente
darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche
diese Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der
Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen
Reschtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in nationales
Recht entspricht.
Caronno Pertusella, 02-10-2000.
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Fermo Bressanini
(Vorsitzende)
Dor 1B / 1BH / 1BHS - IP1783
D