Montage- und Betriebsvorschrift
DE
KAPITEL 2
GRUNDLEGENDE
HINWEISE
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VORSICHT
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VORSICHT
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VORSICHT
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VORSICHT
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GEFAHR
Zentrales Lüftungsgerät – KWL 500 W/W ET
2.1
Transport
Das Gerät ist werkseitig so verpackt, dass es gegen normale Transportbelastungen geschützt ist. Der Transport muss
sorgfältig durchgeführt werden.
Bei Weiterversand, vor allem über längere Distanzen (z.B. Seeweg) ist zu prüfen, ob die Verpackung für Transportart und
-weg geeignet ist. Schäden, deren Ursache in unsachgemäßem Transport, Einlagerung oder Inbetriebnahme liegen,
sind nachweisbar und unterliegen nicht der Gewährleistung.
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Verletzungsgefahr/Sachschaden durch Herunterfallen des Geräts!
Das Gerät kann beim Anheben herunterfallen oder beim Transport von der Palette rutschen und Personen stoßen
oder quetschen.
> Sicherheitsschuhe tragen.
> Gerät mit mindestens 2 Personen bewegen.
> Ladung gegen verrutschen sichern.
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Verletzungsgefahr durch Herunterfallen loser Gegenstände!
Beim Transport können lose beiliegende Teile herunterfallen und Personen stoßen.
> Sicherheitsschuhe tragen.
2.2
Sendungsannahme
Die Sendung ist sofort bei Anlieferung auf Beschädigungen und Typenrichtigkeit zu prüfen. Falls Schäden vorliegen,
unverzüglich Schadensmeldung unter Hinzuziehung des Transportunternehmens veranlassen. Bei nicht fristgerechter
Reklamation gehen evtl. Ansprüche verloren.
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Verletzungsgefahr durch scharfkantige Kartonagen!
Beim Entfernen der Verpackung kann man sich an der Kartonage schneiden.
> Schutzhandschuhe tragen.
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Verletzungsgefahr durch Herunterfallen loser Gegenstände!
Beim Auspacken können lose beiliegende Teile herunterfallen und Personen stoßen.
> Sicherheitsschuhe tragen.
2.3
Einlagerung
Es wird empfohlen, das Gerät bis zur Aufstellung in der Originalverpackung zu belassen, um mögliche Beschädigungen
und Verschmutzungen zu vermeiden.
Bei Einlagerung über einen längeren Zeitraum sind zur Verhinderung schädlicher Einwirkungen folgende Maßnahmen
zu treffen:
• Schutz durch trockene, luft- und staubdichte Verpackung (Kunststoffbeutel mit Trockenmittel und Feuchtigkeits-
indikatoren).
• Der Lagerort muss erschütterungsfrei, wassergeschützt und frei von übermäßigen Temperaturschwankungen sein.
Schäden, deren Ursprung in unsachgemäßem Transport, unsachgemäßer Einlagerung oder Inbetriebnahme liegen, sind
nachweisbar und unterliegen nicht der Gewährleistung.
2.4
Feuerstätten
Die einschlägig geltenden Vorschriften für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte, Wohnungslüftung und Dunst-
abzugshaube (Informationen über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerkszentralinnungsverband (ZIV))
sind zu beachten!
Allgemeine baurechtliche Anforderungen
Ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung darf nur dann in Räumen mit raumluftabhängigen Feuerstätten
installiert und betrieben werden, wenn die Abgasabführung der Feuerstätte durch besondere Sicherheitseinrichtungen
(bauseits) überwacht wird, die im Auslösefall das Lüftungsgerät spannungsfrei schalten.
Des Weiteren müssen die Verbrennungsluftleitungen und/oder Abgasanlagen der raumluftabhängigen Feuerstätten, in
Zeiten in denen die Feuerstätte nicht betrieben wird, absperrbar sein.
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Erstickungsgefahr durch Rauchgasentwicklung!
Beim gemeinsamen Betrieb von Lüftungsgerät und Feuerstätte können Abgase der Feuerstätte in den Raum ge-
zogen werden.
> Das Lüftungsgerät darf nur mit Unterdruckwächter betrieben werden.
> Das Unterdrucküberwachungssystem muss in der Gerätezuleitung eingebunden sein.
> Die Verwendung eines Digitaleingangs als Abschaltung für die Unterdrucküberwachung ist nicht zulässig.
Wir empfehlen vor der Beschaffung einer Unterdrucküberwachung für Feuerstätten mit dem zuständigen Schornstein-
feger zu sprechen, um evtl. Wünsche zu berücksichtigen.
2.5
Lüftungsleitungen
Bei der Planung und Ausführung von Lüftungsleitungen sind möglichst kurze Lüftungsleitungen anzustreben. Dabei ist
auf dichte Verbindungen und Übergänge zu achten. Zur Vermeidung von Schmutzablagerungen, hohem Druckverlust
und hohem Geräuschpegel, sind glattwandige Rohre zu verwenden. Für die Hauptleitungen (Außenluft, Fortluft, Zuluft
und Abluft) ist der Rohrdurchmesser DN 160 mm vorzusehen. Für Stichleitungen kann der Durchmesser entsprechend
reduziert werden. Die Zuluft ist den Wohn- und Schlafräumen zuzuführen, die Abluft in den Nutzräumen abzuführen.
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