Entsorgung
dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist.
Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur
Abfallvermeidung zu ergreifen. In Bezug auf Elektro- und
Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer
Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die
Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle
ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung
und entsorgen Sie diese getrennt (siehe Entsorgung der
Batterien).
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und
Akkus nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Defekte oder verbrauchte
Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EU
und deren Änderungen recycelt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe, wie: Cd = Kadmium, Hg =
Quecksilber, Pb = Blei enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel
abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung
sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie
z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können.
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
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