schicken. Die Alarmzentrale erkennt den Taster und
ordnet ihm gleich die Zoneneigenschaft „Überfall" zu.
3. Vergewissern Sie sich, dass der Taster von Ihrer
Funkalarmanlage erkannt wurde und verschrauben Sie
die Komponenten anschließend wieder.
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie:
1995/5/EG Richtlinie über Funkanlagen und Telekommu-
nikationseinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung
ihrer Konformität.
Die Konformitätserklärung ist zu beziehen unter:
ABUS Security-Center GmbH & Co. KG
86444 Affing
GERMANY
www.abus-sc.eu
info@abus-sc.eu
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