H min.
6.
KAMINANSCHLUSS
Aus Sicherheitsgründen müssen Geräte mit selbstschließender Tür (Bauart 1), außer beim Nachlegen von Brennstoff
und dem eventuellen Entfernen der Asche, zwingend mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden.
Geräte ohne selbstschließende Türen (Bauart 2) müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden.
Der Betrieb mit offener Tür ist nur unter Aufsicht zulässig.
Der Ofen ist mit einem oberen Rauchrohranschluss ausgestattet.
Das Rohr für den Anschluss an den Schornstein muss möglichst kurz, gerade und dicht sein sowie den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Der Anschluss ist mit Hilfe von stabilen und robusten Rohren herzustellen (wir empfehlen eine Stärke von 2 mm) und
hermetisch dicht am Rauchfang zu befestigen. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss dem
Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens entsprechen (DIN 1298).
ACHTUNG: Falls der Anschluss besondere Verbunde von brennbarem Material
durchquert, müssen sämtliche brennbaren Stoffe im Umkreis von 20 cm
um das Rohr durch feuerfestes und hitzebeständiges Material ersetzt
werden.
Es ist äußerst wichtig, dass am Aufstellort des Ofens eine ausreichende
Luftmenge zugeführt wird (siehe Abschnitt 7).
Der Unterdruck im Schornstein sollte 12 Pa (= 1,2 mm Wassersäule) sein. Die
Messung muss immer bei warmem Ofen (Nennheizleistung) durchgeführt
werden. Wenn der Unterdruck 17 PA (1,7 mm Wassersäule) übersteigt, muss
er durch Einbau eines zusätzlichen Zugreglers (Drosselklappe) am Abzugsrohr
oder im Schornstein verringert werden.
Aus Sicherheitsgründen kann die Feuerungstuer nur beim Nachlegen von
Brennstoff geöffnet werden. Während des Betriebs und wenn das Gerät nicht
geheizt wird, soll der Feuerraum geschlossen bleiben.
WICHTIG: Um die Leistung des Kaminofens zu verbessern, kann man eine
Vorrichtung verlangen, die im Gussstutzen einzustecken ist ( ABB. 8 A)
7.
LUFTZUSTROM IN DEN AUFSTELLRAUM BEI DER VERBRENNUNG
Da Holzöfen von der Innenluft abhängen, d.h. die Verbrennungsluft aus dem Raum entnehmen, in dem sie aufgestellt
sind, ist es äußerst wichtig, dass diesem Raum eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Bei hermetisch dichten
Fenstern und Türen (z.B. bei Häusern, die nach dem Kriterium der Energieersparnis gebaut wurden) ist es möglich,
dass die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Geräts und Ihr Wohlbefinden
und Ihre Sicherheit beeinträchtigt sind. Daher muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr durch den Einbau eines
Außenluftanschlusses in der Nähe des Gerätes oder durch Verlegen einer nach außen oder in einen benachbarten
und belüfteten Raum - ausgenommen Heizkesselraum und Garage (verboten) - führenden Leitung für die
Verbrennungsluft gesorgt werden.
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen mindesten Durchmesser von 120 mm haben. Es darf eine Länge von
höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen
angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Die Verbrennungsluftzufuhr in den Aufstellungsraum darf während des Ofenbetriebes nicht verschlossen werden. Es
ist unbedingt erforderlich, daß in den Räumen, in denen Kaminöfen mit natürlichem Schornsteinzug betrieben
30
> _ A
>A
(1)Asse colmo
α
(1) Firstträgerachse
(2) Dach
0,5 m
(2)Tetto
RACHELE
A
1691351 – Rev.02 – DE
ABB. 7
ABB. 8