Sicherheitshinweise fur den Einbau der Mulde
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Bei den Einbaumöbeln müssen Furniere oder
Kunststoffbeläge mit hitzebeständigem Kleber
(100 Grad C) verarbeitet sein. Sind Kunststoff-
beläge oder Kleber nicht genügend temperatur-
beständig, so kann sich der Belag verformen
oder lösen.
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Die Verwendung von Holz-Wandabschlußleisten
aus Massivholz auf Arbeitsplatten, hinter den
Kochstellen ist zulässig, sofern die Mindestab-
stände eingehalten werden.
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Unter der Gasmulde muß mit einem Mindestab-
stand von 50 mm. ein nur mit Werkzeug
herausnehmbarer Zwischenboden angebracht
werden. Der Zugang für den Fachmann muß
möglich sein.
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Unterhalb der Kochmulde darf kein Backofen
eigebaut werden.
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Bei Einbau direkt neben einem Hochschrank ist
ein Sicherheitsabstand von mind. 50 mm einzu-
halten. Die Seitenfläche des Hochschranks ist
mit wärmefestem Material zu verkleiden.
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Der Seitenabstand zu Hochschränken sollte aus
arbeitstechnischen Erfordernissen jedoch
mindestens 300 mm betragen.
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Der Abstand zur Rückwand muß mindestens 55
mm betragen, seitlich zur Wand 80 mm.
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Es ist dafür zu sorgen, daß wegen Brandgefahr
keine feuergefähr-lichen oder leicht entzündba-
ren oder durch Wärme verformbaren Gegen-
stände direkt unter der Mulde angeordnet bzw.
gelegt werden.
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Der Unterbauschrank unter der Gasmulde muß
falls sich bei raschem Öffnen oder Schließen der
Möbeltür die Flamme der Gasbrenner unruhig
verhält oder erlischt, mit einer Rückwand verse-
hen werden. Unterbauschrank und Kochfeld sind
dadurch lufttechnisch getrennt.
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Das Gerät entspricht dem Typ "Y". Geräte die-
ses Typs dürfen nur einseitig neben höheren
Küchen-möbeln, Geräten oder Wänden einge-
baut werden.
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