Eg-Konformitätserklärung - Beninca LADY 5 Livret D'instructions Et Catalogue Des Pieces De Rechange

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  • FRANÇAIS, page 20
Hersteller:
Automatismi Benincà SpA
Adresse:
Via Capitello, 45 - 36066 Sandrigo (VI) - Italien
Erklärt, dass das Produkt:
Wir erklären, dass: Antriebe für Straßensperren Modell
LADY 5
folgenden EG-Richtlinien entspricht:
• RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG,
gemäß nachstehenden Normen: EN 61000-6-2:2005, EN 61000-6-3:2007.
• RICHTLINIE 2006/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen,
gemäß nachstehenden Normen: EN 60335-1:2002 + A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 + A13:2008; EN 60335-2-103:2003.
• RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen, zur
Aufhebung der Richtlinie 95/16/EG, gemäß Anforderungen für „unvollständige Maschinen" und nachstehender Norm: EN13241-1:2003.
• Automatismi Benincà SpA erklärt, dass die technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B der Richtlinie 2006/42/EG erstellt
wurden und dass das Produkt folgenden Anforderungen entspricht: 1.1.1 - 1.1.2 - 1.1.3 - 1.1.5 - 1.2.1 - 1.2.3 - 1.2.6 - 1.3.1 - 1.3.2 - 1.3.3 -
1.3.4 - 1.3.7 - 1.3.9 - 1.5.1 - 1.5.2 - 1.5.4 - 1.5.5 - 1.5.6 - 1.5.7 - 1.5.8 - 1.5.10 - 1.5.11 - 1.5.13 - 1.6.1 - 1.6.2 - 1.6.4 - 1.7.2 - 1.7.4 - 1.7.4.1
- 1.7.4.2 - 1.7.4.3.
• Der Hersteller verpflichtet sich die Informationen zu der „unvollständigen Maschine" einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Verlangen
zu übermitteln. Durch die Übermittlung bleibt das intellektuelle Eigentum des Herstellers der „unvollständigen Maschine" unberührt.
• Diese „unvollständige Maschine" darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Ma-
schine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.
• Das Produkt entspricht außerdem, falls zutreffend, folgenden Normen:
EN 12445:2002, EN 12453:2002, EN 12978:2003.
Benincà Luigi, Rechtsvertreter
Sandrigo, 06/06/2012.
Das Produkt darf nicht für andere Zwecke oder auf andere
Weise verwendet werden, als in der vorliegenden Anleitung
beschrieben. Ein ungeeigneter Gebrauch kann das Produkt
beschädigen und eine Gefahr für Personen und Sachen
darstellen.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus
einer unsachgerechten Montage der Tore und aus daraus
folgenden Verformungen ergeben können.
Bewahren Sie dieses Handbuch für Nachschlagzwecke auf.
Die Installation darf nur von qualifizierten Fachleuten laut den
geltenden Vorschriften vorgenommen werden.
Das Verpackungsmaterial fern von Kindern halten, da es eine
potentielle Gefahr darstellt. Das Verpackungsmaterial nicht ins
Freie werfen, sondern je nach Sorte (z.B. Pappe, Polystyrol)
und laut den örtlich geltenden Vorschriften entsorgen.
Der Installateur hat dem Benutzer alle Informationen über den
automatischen, manuellen Betrieb sowie den Not-Betrieb
der Automatik zusammen mit der Bedienungsanleitung zu
liefern.
EG-Konformitätserklärung
Erklärung gemäß Richtlinie 2004/108/CE(EMV); 2006/95/CE(LVD)
HINWEISE
Das Stromnetz muss mit einem allpoligen Schalter
bzw. Trennschalter ausgestattet sein, dessen Kon-
takte einen Öffnungsabstand gleich oder größer als
3 aufweisen.
Kontrollieren, ob der elektrischen Anlage ein geeigneter
Differentialschalter und ein Überspannungsschutzschalter
vorgeschaltet sind.
Einige Installationstypologien verlangen den Anschluss des
Flügels an eine Erdungsanlage laut den geltenden Sicherhei-
tsnormen.
Während der Installation, der Wartung und der Reparatur, die
Anlage stromlos machen bevor an den elektrischen Teilen
gearbeitet wird.
Die in diesem Handbuch enthaltenen Beschreibungen und
Abbildungen sind nicht verbindlich. Ausgenommen der
Haupteigenschaften des Produkts, behält sich der Hersteller
das Recht vor eventuelle technische, konstruktive oder kom-
merzielle Änderungen vorzunehmen ohne dass er vorliegende
Veröffentlichung auf den letzten Stand bringen muss.
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