Umweltgerechtes Verhalten - SICK UE3212 Notice D'instructions

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Kapitel 2
ACHTUNG
Hinweis
8
© SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Zur Sicherheit
Bei jeder anderen Verwendung sowie bei Veränderungen am Gerät – auch im Rahmen von
Montage und Installation – verfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber der
SICK AG.
2.4
Allgemeine Sicherheitshinweise und
Schutzmaßnahmen
Sicherheitshinweise
Beachten Sie die nachfolgenden Punkte, um die bestimmungsgemäße, sichere
Verwendung der sicheren Busanschaltung UE3212 zu gewährleisten.
Für Einbau und Verwendung der sicheren Busanschaltung UE3212 sowie für die
Inbetriebnahme und wiederkehrende technische Überprüfungen gelten die
nationalen/internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere
– die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
– die EMV-Richtlinie 2004/108/EG
– die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG
– die Unfallverhütungsvorschriften/Sicherheitsregeln
– sonstige relevante Sicherheitsvorschriften
Hersteller und Benutzer der Maschine oder Anlage, an der die sichere Busanschaltung
UE3212 verwendet wird, müssen alle geltenden Sicherheitsvorschriften und
Sicherheitsregeln in eigener Verantwortung mit der für sie zuständigen Behörde
abstimmen und einhalten.
Die Hinweise in dieser Betriebsanleitung (wie z. B. zum Einsatz, zur Montage,
Installation oder Einbindung in die Maschinensteuerung) sind unbedingt zu beachten.
Die Prüfvorschriften in den Betriebsanleitungen aller angeschlossenen Komponenten
sind zu beachten.
Die Anlage ist von befähigten Personen bzw. von eigens hierzu befugten und
beauftragten Personen zu prüfen und die Prüfung in jederzeit nachvollziehbarer Weise
zu dokumentieren.
Die Betriebsanleitung ist dem Bediener der Maschine oder Anlage, an der die sichere
Busanschaltung UE3212 verwendet wird, zur Verfügung zu stellen.
2.5

Umweltgerechtes Verhalten

Die sichere Busanschaltung UE3212 ist so konstruiert, dass sie die Umwelt so wenig wie
möglich belastet. Sie verbraucht nur ein Minimum an Energie und Ressourcen.
Handeln Sie auch am Arbeitsplatz immer mit Rücksicht auf die Umwelt. Beachten Sie
deshalb die folgenden Informationen zur Entsorgung.
2.5.1
Entsorgung und Werkstofftrennung
Die Entsorgung unbrauchbarer oder irreparabler Geräte sollte immer gemäß den jeweils
gültigen landesspezifischen Abfallbeseitigungsvorschriften (z. B. Europäischer
Abfallschlüssel 16 02 14) erfolgen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Entsorgung dieser Geräte behilflich. Sprechen Sie uns an.
Betriebsanleitung
UE3212
8010726/TF84/2010-07-20
Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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