Ce-Konformitätserklärung; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - FAAC 596MPS Mode D'emploi

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DEUTSCH
Der Hersteller:
FAAC S.p.A.
Anschrift:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
Erklärt, dass:
die elektronischen Geräte 596MPS und 610MPS
•den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden Richtlinien entsprechen:
73/23/EWG und nachfolgende Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachfolgende Änderungen 92/31/EWG und 93/68/EWG
Zusätzliche Anmerkung:
Dieses Gerät wurde in einer typischen und homogenen Konfiguration geprüft (alle Produkte aus der Fertigung
FAAC S.p.A.).
Bologna, 01. Januar 1999
1) ACHTUNG! Die aufmerksame Beachtung der gesamten Anleitung
erhöht die Sicherheit. Eine nicht fachgerechte Installation sowie ein
nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch des Geräts können schwer-
wiegende Personenschäden verursachen.
2) Vor Beginn der Installation des Geräts sollten die Anweisungen aufmerk-
sam gelesen werden.
3) Die Verpackungsmaterialien (Plastikfolien, Styropor usw.) sollten Kindern
unzugänglich aufbewahrt werden, da sie eine potentielle Gefahrenquel-
le darstellen.
4) Diese Anleitung ist für spätere Konsultationen aufzubewahren.
5) Dieses Gerät wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen beschrie-
benen Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch,
der nicht ausdrücklich angegeben wird, könnte die Unversehrtheit des
Geräts beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die durch
unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Geräts
verursacht werden.
7) Das Gerät darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen installiert werden:
das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein be-
trächtliches Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen
UNI8612, CEN pr EN 12604 und CEN pr EN 12605 entsprechen.
Für Länder außerhalb der Europäischen Union müssen neben den jeweili-
gen nationalen gesetzlichen Vorschriften auch die oben aufgeführten
Normen beachtet werden, um die entsprechenden Sicherheitsstandards
zu gewährleisten.
9) Die Firma FAAC ist bei nicht fachgerechter Erstellung der anzutreibenden
Schließvorrichtungen oder bei eventuellen Störungen oder Schäden wäh-
rend des Betriebs nicht haftbar zu machen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen UNI8612, CEN pr EN12453
und CEN pr EN 12635 erfolgen.
Der Sicherheitsstandard der Automatikvorrichtung muß C+D entsprechen.
11) Vor der Ausführung jeglicher Arbeitsvorgänge an der Anlage ist die Strom-
versorgung zu unterbrechen.
12) Am Versorgungsnetz der Automatikvorrichtung ist eine allpolige Abschal-
tung mit einer Kontaktöffnung von mindestens 3 mm vorzusehen. Es wird der
Einbau eines 6A-Wärmeschutzschalters mit empfohlen.
CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Geschäftsführer
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATEUR

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

A. Bassi
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit
einer Auslöseschwelle von 0,3 A eingebaut ist.
14) Nach Überprüfung, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt wur-
de, die Metallteile der Schließvorrichtung daran anschließen. Darüber
hinaus ist das gelb/grüne Kabel der Automatikvorrichtung an die Erdung
anzuschließen.
15) Die Automatikvorrichtung verfügt über eine eingebaute Sicherheitsein-
richtung zur Verhütung von Quetschungen. Diese besteht aus einem
Drehmomentregler und muß in jedem Falle von weiteren Sicherheitsvor-
richtungen flankiert werden.
16) Die Sicherheitsvorrichtungen (z.B. Fotozellen, Fühlerleisten usw.) ermögli-
chen eine Ausweitung des Schutzes vor mechanischen Risiken beispiels-
weise Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittwunden, auf eventuelle
Gefahrenbereiche.
17) Für jede Anlage ist mindestens eine Leuchtanzeige einzusetzen (z.B.FAAC
LAMP MINILAMP usw.) sowie eine Anzeigetafel, die ordnungsgemäß auf
dem Aufbau der Einfassung befestigt werden muß. Darüber hinaus ist der
Einsatz der unter Punkt "16" aufgeführten Vorrichtungen vorgeschrieben.
18) Werden in der Anlage Bestandteile verwendet, die nicht durch die Firma
FAAC hergestellt wurden, so haftet diese in keiner Weise im Hinblick auf
die Sicherheit und den störungsfreien Betrieb der Automatikvorrichtung.
19) Für die Instandhaltung sollten stets ausschließlich Originalersatzteile der
Firma FAAC verwendet werden.
20) An den Bestandteilen des Automatiksystems dürfen keinerlei Verände-
rungen vorgenommen werden.
21) Der Installateur hat alle Informationen hinsichtlich des manuellen Be-
triebs des Systems in Notfällen zu liefern und dem Betreiber der Anlage
das Anleitungsheft, das dem Gerät beiliegt, auszuhändigen.
22) Während des Betriebs sollten sich keine Personen und insbesondere Kin-
der im Aktionsradius des Geräts aufhalten.
23) Die Funksteuerung oder andere Geräte, die als Impulsgeber dienen-
können, sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren, um ein versehentli-
ches Starten der Automatikvorrichtung zu verhindern.
24) Der Betreiber sollte keinerlei Reparaturarbeiten oder sonstige direkte
Eingriffe selbst vornehmen. Diesbezüglich sollte er sich ausschließlich an-
qualifiziertes Fachpersonal wenden.
25) Alle Eingriffe und Arbeitsvorgänge, die in dieser Anleitung nicht-
ausdrücklich beschrieben werden, sind untersagt.
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