Position Justierschalter und Siegelmarken:
2
3
14.1 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Personenwaagen (inkl. Stuhl- und Rollstuhlwaagen) in
Krankenhäusern
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt
sind (z.B. Arztpraxen und Pflegeheimen)
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichtswaagen
Bettenwaagen
Waagen in Dialysestationen
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken und Gesundheitsämter behandelt
(4 Jahre Eichgültigkeit)
Keine Krankenhäuser ( Eichgültigkeit unbefristet ) sind Dialysestationen, Pflegehei-
me und Arztpraxen.
(Angaben aus : „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der Heilkunde")
MBC-M-BA-d-1615
1
1
1.
Selbstzerstörende Siegelmarke
2.
Abdeckung
3.
Justierschalter
4 Jahre
unbefristet
4 Jahre
2 Jahre
unbefristet
36