Tecno-gaz Unika Plus Mode D'emploi page 9

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GARANTIEBEDINGUNGEN
1) DAUER: Auf das Produkt wird eine Garantie von 12 Monaten (zwölf) gewährt.
2) AUSSCHLIESSUNGEN: Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a)
Auf fehlende Wartung oder Nachlässigkeit des Anwenders oder auf einen unsachgemäßen
Gebrauch des Produkts zurückführbare Störungen und Anomalien;
b)
Regelmäßige Kontrollen und Wartung;
c)
Reparatur und Austausch von Verschleißteilen, empfindlichen Teilen und Teilen mit einer nicht
schätzbaren Lebensdauer, ausgenommen, die Mängel wurden bei Empfang des Produkts
festgestellt und mitgeteilt;
d)
Arbeitskräfte, Entsendung des technischen Personals und Transport;
e)
Störungen oder Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch und Anwendungsfehler
zurückzuführen sind;
f)
Störungen oder Schäden, die auf Verunreinigungen in den Wasser- und Luftversorgungssystemen,
chemische oder elektrische Ereignisse zurückzuführen sind;
g)
Störungen oder Schäden, die auf nicht ausdrücklich in den Bedienungs- und Wartungsanleitungen
angegebene Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Sterilisierstoffe oder –verfahren zurückzuführen
sind.
h)
Natürliche Verfärbung der Kunststoffteile.
3) INSTALLATIONS- UND ABNAHMEPROTOKOLL: Wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme
der Garantieleistungen ist die Rücksendung des vollständig ausgefüllten und vom Anwender
unterzeichneten speziellen Installations- und Abnahmeprotokolls. Dieses Protokoll muss innerhalb von 15
Tagen nach der Installation zurückgesandt werden, da andernfalls die Garantie verfällt.
4) GARANTIEGRENZEN: Die Garantie verleiht Anspruch auf den kostenlosen Austausch oder die
kostenlose Reparatur der defekten Bauteile. Es besteht kein Anspruch auf den Austausch des kompletten
Geräts. Bezüglich der mit dem Markenzeichen TECNO-GAZ oder durch Dritte gefertigten Bauteile, die mit
einem eigenen Garantieschein ausgestattet sind, gelten die in diesen Garantiescheinen angegebenen
Bedingungen, Grenzen und Ausschließungen.
Die Durchführung von einer oder mehreren Reparaturen während der Garantiefrist führt zu keiner
Verlängerung des Garantieanspruchs.
5) BEANSTANDUNGEN: Bei Beanstandungen seitens des Käufers
Garantieleistungspflicht und der Qualität oder des Zustands des gelieferten Geräts ist der Käufer auf keinen
Fall berechtigt, die Bezahlung zu verzögern und/oder zu unterbrechen.
6) STREITIGKEITEN: Für Streitigkeiten bezüglich der Anwendung und Auslegung dieses Garantiescheins
ist unabhängig von dem Ort, an dem der Kaufvertrag für das Gerät abgeschlossen wurde, das Gericht
PARMA (Italien) zuständig.
7) AUSNAHMEN: Bezüglich dieser Garantiebedingungen gewährte Ausnahmen führen zu keiner
Anerkennung von weiteren Rechten des Käufers und beziehen sich einzig und allein auf den spezifischen
Fall.
8) WEITERES: Für alle nicht ausdrücklich in diesem Garantieschein erwähnten Umstände gelten die
anwendbaren Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuchs
der Italienischen Republik.
VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Der Garantieanspruch verfällt in folgenden Fällen:
a) wenn das Gerät Beschädigungen aufweist, die auf Sturz, Feueraussetzung, ausgegossene Flüssigkeiten,
Blitzschlag, Naturereignisse oder Witterungseinflüsse oder auf andere nicht auf Fabrikationsmängel
zurückführbare Schäden zurückzuführen sind;
b) wenn die Installation nicht gemäß den Anleitungen von TECNO-GAZ erfolgt und durch nicht autorisiertes
Personal durchgeführt wird;
c) wenn das Gerät durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte repariert, abgeändert oder umgebaut wird;
d) wenn bei Inanspruchnahme der Garantieleistungen festgestellt wird, dass die Gerätnummer entfernt,
getilgt, gefälscht, usw. wurde;
e) wenn das Installations- und Abnahmeprotokoll nicht innerhalb von 15 tagen nach der Installation
ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesandt wird;
f) wenn der Käufer die Bezahlung jedwelcher für den Kauf des Geräts und/oder dessen Wartung
geschuldeter Betrags aus jedwelchen Gründen verzögert oder unterbricht;
g) wenn die in den Bedienungs- und Wartungsanleitungen vorgeschriebene programmierte Wartung nicht in
den angegebenen Zeitabständen durchgeführt wird.
7
ML
bezüglich der Ausübung der

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