Kapitel 1: Indikationen
Ultraschallverfahren:
• Alle allgemeinen Anwendungen der supra- und
subgingivalen Zahnsteinentfernung.
• Periodontales Débridement bei allen Arten
periodontaler Erkrankungen.
• Für Patienten mit bekannter Empfindlichkeit
gegen Ultraschall.
• Endodontische Verfahren.
Kapitel 2: Kontraindikationen und Warnhinweise
2.1 Kontraindikationen
• Ultraschallgeräte dürfen nicht bei restaurativen zahn-
medizinischen Verfahren verwendet werden, bei denen
es zur Kondensierung von Amalgam kommt.
• Zur Erzielung optimaler Leistung dürfen nur von
DENTSPLY
®
Professional hergestellte Einsatzstücke
verwendet werden.
Kapitel 3: Vorsichtsmaßnahmen
3.1 Vorsichtsmaßnahmen für alle Geräte
• Gerät nicht auf einen Heizkörper oder eine andere Wärme-
quelle oder in deren Nähe aufstellen. Übermäßige Wärme
kann die elektronischen Bauteile des Geräts beschädigen.
Gerät so aufstellen, daß an allen Seiten und von unten her
uneingeschränkte Luftzirkulation möglich ist.
• Das Gerät ist tragbar, muß jedoch beim Transport mit
Vorsicht gehandhabt werden.
• Das Spülen der Ausrüstung und die Wartung des
Wasserversorgungssystems der Zahnarztpraxis werden
ausdrücklich empfohlen. Siehe Wasserversorgung in
Kapitel 9: Gerätepflege.
• Am Abend muß vor dem Verlassen der Praxis das
Absperrventil für das Kühlwasser geschlossen werden.
Die Verwendung eines Inline-Wasserfilters wird
empfohlen.
2.2 Warnhinweise
• Personen mit Herzschrittmachern sind darauf hinge-
wiesen worden, daß bestimmte Arten von elektronischer
Ausrüstung den Betrieb eines Herzschrittmachers stören
können. Obwohl DENTSPLY
elektrischer Interferenz mit einem Herzschrittmacher
mitgeteilt wurde, empfehlen wir, daß das Handstück
und die Kabel während der Verwendung mindestens
15 – 23 cm vom Herzschrittmacher und seinen Ansch-
lüssen entfernt gehalten werden.
• Auf dem Markt wird eine Vielzahl von
Herzschrittmachern angeboten. Daher sollte das
behandelnde Personal vom Hersteller oder vom
zuständigen Arzt des Patienten genauere Informationen
über den Schrittmacher einholen.
3.2 Vorsichtsmaßnahmen für
prophylaktische Ultraschallverfahren
• Ebenso wie eine Zahnbürste nutzen sich die Ultraschall-
Einsatzstücke bei Verwendung ab. Einsätze mit nur 2
mm Abnutzung verlieren etwa 50 % ihrer Wirksamkeit
bei der Zahnsteinentfernung. Im allgemeinen wird
empfohlen, Einsätze mit 2 mm Abnutzung zu
verwerfen und zu ersetzen, um eine optimale
Wirksamkeit beizubehalten und den Bruch des
Einsatzes zu vermeiden.
• Falls übermäßige Abnutzung beobachtet wird oder der
Einsatz verbogen, verformt oder anderweitig beschädigt
ist, ist er sofort zu verwerfen.
• Spitzen von Ultraschall-Einsätzen, die verbogen, beschä-
digt oder verformt worden sind, können während der
Verwendung brechen und müssen sofort verworfen
und ersetzt werden.
• Wird das Einsatzstück in den Mund des Patienten
gebracht, müssen die Lippen, die Wangen und die
Zunge zurückgezogen werden, um ihren Kontakt mit
dem Einsatzstück zu vermeiden.
noch nie ein Fall von
®
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