Kontrolle Des Dichtsitzes; Gebrauch; Wartung, Reinigung Und Desinfektion; Instandhaltungs- Und Prüffristen - Dpi Sekur POLIMASK Manuel D'utilisation Et D'entretien

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Entlang der Dichtlinie über Nase, Wange und Kinn muß ein gleichmäßiger
Anpreßdruck spürbar sein, die Maske darf aber nicht zu straff sitzen, um
den Tragekomfort und den Dichtsitz nicht zu beeinträchtigen.
Zur Kontrolle des funktions- und paßgerechten Sitzes ist der Kopf mehrmals
seitwärts sowie auf und ab zu bewegen.
9.3
Kontrolle des Dichtsitzes
Zum Überprüfen des Dichtsitzes der Maske verschließt man das Anschlußstück
mit dem Handballen. Alternativ kann die Dichtheitskontrolle des kompletten Fil-
tergeräts mittels einer glatten, faltenfreien Polyethylenfolie zum Verschließen
der Lufteintrittsöffnung durchgeführt werden .Beim Einatmen muß sich die Ma-
ske dicht an das Gesicht saugen. Ein Eindringen von Luft darf an keiner Stelle der
Maske spür- oder hörbar sein. Bei Undichtigkeiten ist der Maskensitz zu korri-
gieren und ggf. die Bänderung nachzustellen. Die Dichtheitskontrolle ist zwei-
bis dreimal zu wiederholen. Der Einsatz der Maske ist nur nach erfolgreicher
Kontrolle des Dichtsitzes zulässig.
9.4

Gebrauch

Wenn die Kontrolle des Dichtsitzes positiv ist, dann ist es möglich, die kontami-
nierte Umgebung einzutreten. Es muss auf jeden Fall beachtet werden, dass die
verunreinigte Umgebung sofort vor der Erschöpfung der Filter bzw. sobald auch
eine der folgenden Bedingungen wahrnehmbar ist:
Geruch und Geschmack des Schadstoffes;
Übermäßige Zunahme des Atemwiderstandes;
Andere Atembeschwerden und / oder unangenehme Empfindungen;
offensichtliche Anomalien an Funktionalität;
beim Angst- oder Schwindelgefühl.
10
Wartung, Reinigung und Desinfektion
Die Halbmasken POLIMASK sind gemäß der folgenden Fristentabelle zu warten,
zu reinigen und zu desinfizieren.
10.1
Instandhaltungs- und Prüffristen
(gemäß dem Atemschutzmerkblatt des Hauptverbandes der gewerblichen Be-
rufsgenossenschaften ZH 1/701). Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß
Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung von Atemschutzgeräten nach den Ge-
brauchsanleitungen der Hersteller ausgeführt werden.
51
DE

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