4.2
mit Partikelfiltern
Bei der Verwendung von Partikelfiltern mit der Halbmasken der Serie POLIMASK
gelten als höchstzulässige Schadstoffbelastungen der Umgebungsatmosphäre
folgende Vielfache der Grenzwerte (GW):
Partikelfilterklasse
Vielfaches des
Grenzwerts (GV)
Bemerkungen -
Grenzwerte
4.3
mit Kombinationsfiltern
Bei der Benutzung von Kombinationsfiltern müssen beide obigen Einschränkun-
gen erfüllt sein. Grenzwerte (GW) sind im Sinne dieser Angaben die höchstzuläs-
sigen Konzentrationen an schädigenden Gasen und Partikeln in der Umge-
bungsatmosphäre (MAK/TRK - Werte).
5
EINSATZBEDINGUNGEN
Der Einsatz der Halbmasken der Serie POLIMASK in Verbindung mit Atemfiltern
setzt folgendes voraus, dass:
•
der Sauerstoffgehalt der Umgebungsatmosphäre zumindest 17% liegt;
•
die Art oder Konzentration der Schadstoffe bekannt ist und der Schadstoff
nicht geruchlos oder geschmacklos ist;
•
die Einsatzbedingungen genau bekannt sind;
•
die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre sich nicht nachteilig
verändern kann (z.B. in engen Räumen wie Gruben, Behältern Kanälen
etc.);
•
die Umgebungsatmosphäre nicht explosiv oder mit Sauerstoff angereichert
ist:
•
Schadstoffe nicht in der Umgebungsatmosphäre sind, die Wärme in der
chemischen Reaktion mit dem absorbierenden Material erzeugen können;
•
Benutzer gesund sind und über die Verwendung dieser Geräte sorgfältig
geschult wurden;
•
Personen mit Bärten oder Schnurrbärten, Koteletten im Bereich der Dicht-
linien nicht zum Tragen von Atemschutzgeräten geeignet sind, da bei ihnen
ein dichter Sitz der Halbmaske nicht gewährleistet ist. Tiefe Narben im Be-
reich der Dichtlinie können ebenfalls den Dichtsitz beeinträchtigen.
Stellen Sie zunächst sicher, dass Brillen mit der Maske anpassend sind, so dass
eine befriedigende Sicht gewährleistet ist, ohne daß der Dichtsitz der Masken
auf dem Gesicht beeinträchtigt wird.
P1
4
Nicht gegen flüssige
Aerosole, radioaktive u.
krebserzeugende Stoffe,
aktive Mikroorganismen
und biochemische Mate-
rialien zu verwenden
P2
10
Nicht gegen radioaktive
Stoffe, Mikroorganismen
(Bakterien, Pilze und
Schimmel), biochemische
Wirkstoffe (Enzyme, Hor-
mone) zu verwenden
47
P3
30
Nicht gegen
radioaktive
Stoffe, Mikro-
organismen,
biochemische
Wirkstoffe zu
verwenden
DE